Generelles Recht auf Einsicht PA seitens Personalabteilung ...? (Einstellung)

Ralf Böttcher, Thursday, 03.08.2023, 16:22 (vor 277 Tagen)

Hallo,

darf der eigene Arbeitgeber und die eigene Personalabteilung, uneingeschränkt Einblick in die Personalakte eines internen Bewerbers nehmen und so z. B. Infos sehen, von dem der Bewerber vielleicht noch gar nichts weiß, z. B. wiederum von einem Zwischenzeugnis, dass zwischenzeitlich ausgestellt wurde, dem Bewerber aber noch nicht vorliegt, weil der Bewerber vielleicht im Urlaub oder krank ist oder sich auf einer Dienstreise befindet ...? Es liegt also z. B. ein Zwischenzeugnis vor, dass dem internen Bewerber noch nicht vorliegt, er es also den Bewerbungsunterlagen nicht beifügen konnte und vielleicht auch nicht gemacht hätte, wenn der Bewerber wissen würde, was drinsteht.

Darf die eigene Personalabteilung solche Daten also für ein aktuelles Stellenbesetzungsverfahren heranziehen?

Sorry, hab mich vielleicht umnständlich ausgedrückt, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine!? ;-)

Wenn sich jemand bei einer anderen Behörde bewirbt, fragt oft diese Behörde den Bewerber nach seiner Einwilligung betr. Einsicht in die Personalakten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern.

Muss eine solche Einwilligung intern nicht vorliegen?

Danke Euch.

Beste Grüße

Generelles Recht auf Einsicht PA seitens Personalabteilung ...?

Hotte, Stuttgart, Thursday, 03.08.2023, 19:24 (vor 277 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hey
es ist doch Aufgabe der Personalabteilung Bewerbungen zu prüfen.
Warum sollte sie also nicht vollen Zugriff auf die Akten haben?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Generelles Recht auf Einsicht PA seitens Personalabteilung ...?

garda, Berlin, Friday, 04.08.2023, 08:46 (vor 276 Tagen) @ Ralf Böttcher

darf der eigene Arbeitgeber und die eigene Personalabteilung, uneingeschränkt Einblick in die Personalakte eines internen Bewerbers nehmen und so z. B. Infos sehen, von dem der Bewerber vielleicht noch gar nichts weiß, z. B. wiederum von einem Zwischenzeugnis, dass zwischenzeitlich ausgestellt wurde, dem Bewerber aber noch nicht vorliegt, weil der Bewerber vielleicht im Urlaub oder krank ist oder sich auf einer Dienstreise befindet ...? Es liegt also z. B. ein Zwischenzeugnis vor, dass dem internen Bewerber noch nicht vorliegt, er es also den Bewerbungsunterlagen nicht beifügen konnte und vielleicht auch nicht gemacht hätte, wenn der Bewerber wissen würde, was drinsteht.

< Darf die eigene Personalabteilung solche Daten also für ein aktuelles Stellenbesetzungsverfahren heranziehen?

Erstmal bis hierher. Das ist ein klassischer Widerspruch und vollkommen unverständlich. Wer etwas selbst erstellt hat soll es nicht kennen? Ob eine Unterlage dem Beschäftigten ausgehändigt wurde oder nicht spielt keine Rolle. Alle eigenen Unterlagen darf der Arbeitgeber verwenden.

Sorry, hab mich vielleicht umnständlich ausgedrückt, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine!? ;-)

Nein, nicht wirklich.

Wenn sich jemand bei einer anderen Behörde bewirbt, fragt oft diese Behörde den Bewerber nach seiner Einwilligung betr. Einsicht in die Personalakten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern.
Muss eine solche Einwilligung intern nicht vorliegen?

Jetzt fragst du etwas vollkommen anderes und wieder verwirrend. Was hat das Wort intern hier zu suchen? Das hat auch mit der Frage oben nichts zu tun. Die Akteneinsicht durch eine andere Behörde bedarf der Zustimmung des Bewerbers. Ohne diese Zustimmung dürften wohl die allermeisten Behörden eine Bewerbung sehr rasch ablehnen weil man davon ausgeht, dass es gute Gründe für den Bewerber gibt hier etwas zu verheimlichen. Meistens sind das erhebliche Fehlzeiten, Disziplinarprobleme und dergleichen. Warum sich ein faules Ei ins Nest legen?

Sorry aber wenn du dich genauso chaotisch bewirbst, wird das wohl kaum etwas werden. Zuerst die Gedanken sortieren, dann schreiben und dabei immer daran denken, dass niemand beim Lesen in deinen Kopf schauen kann. Ein externer muss das Geschriebene verstehen, nicht du.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Generelles Recht auf Einsicht PA seitens Personalabteilung ...?

MatthiasNRW, Friday, 04.08.2023, 13:25 (vor 276 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, eine Personalakte als Mittel der Personalführung vorzuhalten. Die Personalakte "gehört" dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Einsichtnahme und ggf. Gegendarstellung bzw. Korrektur.

Gesetzlich ist die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses nicht geregelt, § 109 GewO kennt lediglich das Zeugnis bei Beendigung einer Beschäftigung. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann sich allerdings aufgrund tariflicher Regelungen ergeben (z. B. § 35 Abs. 2 TVöD-AT).

Verantwortlich für die Ausstellung, die Gliederung und den Inhalt ist der Arbeitgeber. Hierbei besteht die Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit. Ein Recht zur Mitsprache gibt es für den Arbeitnehmer nicht - die Mitwirkung ist jedoch möglich und Aussagen im Zeugnis können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, sofern u. a. die Grundsätze von Wahrheit und Vollständigkeit nicht verletzt werden.

Da es kein Mitbestimmungsrecht des Arbeitnehmers zum Zwischenzeugnis gibt, kann der Arbeitgeber dies natürlich nach Erstellung zur Personalakte nehmen. Sinnvollerweise ist dem Arbeitnehmer (der das Zeugnis angefordert hat) das Zeugnis nach Erstellung natürlich zur Verfügung zu stellen, z. B. per Post. Ob der Mitarbeiter nun seinen Briefkasten bei Krankheit oder Urlaub leert, liegt nicht in Verantwortung des Arbeitgebers.

Die Personalakte ist vertraulich zu führen - Zugriff sollten daher nur Personen haben, die für Personalentscheidungen verantwortlich sind. Eine Einsichtnahme Dritter, auch von Betriebs-/Personalräten oder der SBV, scheidet ohne Einverständnis des Arbeitnehmers aus. Im internen Bewerbungsverfahren ist also für die Einsichtnahme bestimmter Personenkreise das Einverständnis erforderlich - oder der Arbeitnehmer fügt einer internen Bewerbung die erforderlichen Unterlagen selbst bei.

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Gruß
Matthias

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