Schwieriger Fall?! Kündigungsabsicht wegen Datenschutzverstoß ... (Kündigung)

pikdame, Thursday, 02.05.2024, 17:43 (vor 15 Tagen)

Hallo,

bei uns soll eine schwerbehinderte AN in der Probezeit gekündigt werden, da er sich ohne berechtigtes Interesse, Personen in einem amtlichen Verzeichnis, auf das ein Teil unserer Behörde Zugriff hat, aufgerufen haben.

Sie sagt, dass das nur z. T. stimmt, manche Personen hat sie aufgerufen, weil Kollegen ihr gesagt haben, dass sie diese aufrufen soll, damit sie sich die mal zwecks Lernzwecke anschauen kann. Das verneinen aber die Kollegen.

Und ja, sie gibt zu, sich Personen angeschaut zu haben, ohne dass sie es aus dienstlichen Gründen musste. Da liegt also ein Datenschutzverstoß vor und der Arbeitgeber sieht aufgrunddessen das Vertrauensverhältnis als erschüttert an.

Jetzt haben wir erfahren, dass sie ADHS hat und ihr Outing uns gegenüber fiel ihr unter Tränen sichtlich schwer (sie outete sich gegenüber dem AG selbst und dann nochmal uns gegenüber). Aufgrund des ADHS hat sie Störung der Impulskontrolle und agiert, reagiert oft sehr impulsiv, trotz Medikamenten, die sie ja nicht "tot" machen, aber durchaus ruhiger, besonnener, nur ist da noch immer, leider oder auch glücklicherweise, ein Rest Impulsivität und sie macht dann Dinge, ohne vorher über die Konsequenzen nachgedacht zu haben. Sie "surft" also in diesem amtlichen Verzeichnis, ohne dienstlichen Grund und ohne darüber nachzudenken, dass sie das gar nicht darf. Eigentlich total doof, weil sie echt nicht dumm ist und eine entsprechende Ausbildung genossen hat.

Jetzt überlegen wir, ob man diesen Datenschutzverstoß nicht auf das ADHS schieben kann.

Was meint ihr da bitte und evtl. irgendwelche Kommentierungen ...? Ich habe leider nichts Konkretes bzgl. ADHS gefunden.

Dankeschön.

LG

Schwieriger Fall?! Kündigungsabsicht wegen Datenschutzverstoß ...

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 03.05.2024, 12:02 (vor 14 Tagen) @ pikdame

Nachfragen:
Moin Moin Pikdame:

Was heißt zu Lernzwecken anschauen, konnte sie durch diese Daten für ihren Job etwas lernen, hat dieses Sinn gemacht? Ist die Kollegin ggf. erst kurz da und noch in der Einarbeitung, für die ein solches Lernen Sinn macht (es steht hier Aussage gegen Aussage, man muss hier untermauern, warum ihre Aussage glaubhaft sein kann).

In jedem fall, unterstreichen, dass die Behinderung sich so auswirkt, da dann das Integrationsamt das volle Ermessen hat, wenn es sich um eine behinderungsbedingte Kündigung handelt.

Gibt es Vergleichsfälle, wenn ja, welche personalrechtlichen Konsequenzen wurden dort gezogen (Abmahnung, oder gleich Kündigung?)

Dadurch dass es sich bei der Behinderung um eine Antriebsstörung handelt, würde ich unterstreichen, dass es sich nicht um einen vorsätzlichen sondern fahrlässigen Datenschutzverstoß gehandelt hat.

Liebe Grüße

Hendrik

Schwieriger Fall?! Kündigungsabsicht wegen Datenschutzverstoß ...

pikdame, Saturday, 04.05.2024, 01:03 (vor 13 Tagen) @ Hendrik1

Nachfragen:
Moin Moin Pikdame:

Was heißt zu Lernzwecken anschauen, konnte sie durch diese Daten für ihren Job etwas lernen, hat dieses Sinn gemacht? Ist die Kollegin ggf. erst kurz da und noch in der Einarbeitung, für die ein solches Lernen Sinn macht (es steht hier Aussage gegen Aussage, man muss hier untermauern, warum ihre Aussage glaubhaft sein kann).

In jedem fall, unterstreichen, dass die Behinderung sich so auswirkt, da dann das Integrationsamt das volle Ermessen hat, wenn es sich um eine behinderungsbedingte Kündigung handelt.

Gibt es Vergleichsfälle, wenn ja, welche personalrechtlichen Konsequenzen wurden dort gezogen (Abmahnung, oder gleich Kündigung?)

Dadurch dass es sich bei der Behinderung um eine Antriebsstörung handelt, würde ich unterstreichen, dass es sich nicht um einen vorsätzlichen sondern fahrlässigen Datenschutzverstoß gehandelt hat.

Liebe Grüße

Hendrik

Moin Moin! ;-)

Sie war/ist Wiedereinsteigerin. Sie hatte vor ein paar Jahren schon mal in dem Bereich in einer anderen Behörde gearbeitet.

Sie hat diese Datenschutzverstöße in der ersten und dritten Woche nach Vertragsbeginn gemacht.

Unserer Meinung macht das schon Sinn, sich Datensätze, von wem auch immer, weil es letztlich ziemlich egal ist, anzuschauen, um sich durch diese zu klicken, um zu seheny lesen und auch Zusammenhänge zu verstehen, warum etwas wo steht.

Es gibt keine Vergleichsfälle. Daher hoff(t)e ich darauf, dass Ihr schon mal sowas oder sowas Ähnliches besonders mit einem ADHSler hattet.

Das mit der Abstufung Fahrlässigkeit und Differenzierung zu Vorsatz haben wir aufm Schirm. Danke. ;-) Uns fehlt da aber noch irgendwie bzgl. der Antriebsstörung so ein gewisser Punch als "Totschlagargument"!

LG

RSS-Feed dieser Diskussion