Bin total unsicher! Wie soll ich reagieren? Bitte helft mir! (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Andiandreas @, Tuesday, 08.05.2007, 19:57 (vor 6205 Tagen)

Hallo.
Ich bin total verzweifelt, und weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.
Ich habe einen Schwerbedhindertenstatus mit 50%.
Heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch, welches sehr gut verlief.
Ich wurde nicht auf eine evtl. Schwerbehinderung angesprochen!
Ich hätte dies jedoch erwartet, und dann ehrlich geantwortet.
Was soll ich nun machen, wenn ich den Vertrag erhalte>
Die Behinderung hindert mich nicht direkt in diesem Job.
Soll ich vor Vertragsunterzeichnung dies doch noch mitteilen>
Falls ich den Job dann nicht erhalte, hat sich der Arbeitgeber doch
strafbar gemacht. Diskriminierung!
Drum glaub ich, dass dies vielleicht ein richtiger Schritt ist.
Oder doch nichts sagen> Erst nach der Probezeit.
Ich weiß nicht, was ich machen soll.
Gibt es Ratschläge>>>

Danke
Andi

Bin total unsicher! Wie soll ich reagieren? Bitte helft mir!

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 09.05.2007, 07:44 (vor 6205 Tagen) @ Andiandreas

Hallo Andi,

warum verzweifelt> Wer nicht fragt kann auch keine Antwort einfordern und niemand der Lüge bezichtigen.
Wenn du den Schutzstatus des Ausweises nicht benötigst, dann brauchst du niemals etwas sagen. AUch den Urlaub, der die nach Gesetz zusteht (5 Tage/Jahr) bekommst du erst, wenn du was sagst.
Deine Steuerfreibeträge bekommst du vom Finanzamt, die sieht dein AG niemals.

Also keine Angst und keine Verzweiflung.
Der Ausweis nützt dir eigentlich nichts in der Probezeit, ich würde nichts sagen, wenn du nicht gefragt wirst.
Un dwenn du die Probezeit bestanden hast, dann steht ja Leistung da und dann kannste immer noch ssagen, schaut her uznd das alles trotz meiner Behinderung, - wenn die Gelegenheit mal gut ist-.

Würde nur eines machen, einen Gedächtnisvermerk vom Vorstellungsgespräch, Datum, Uhrzeit, möglichst alle Beteiligten, wenn es geht mit Namen und die Fragen mindestens aber deutlich, dass dir im gesammten Gespräch niemand die Frage gestellt hat, ob es da eine Behinderung gibt. Uunterschrift nicht vergessen. Ja auch bei einem Vermerk, den du nur für dicvh machst. Also, du mußt da keine Reden wörtlich aufschreiben! es genügt der Inhalt von dir selbst zusammengefasst!
Wenn die Angaben alle drauf sind, haste relativ gute Chance, dass sowas auch vor Gericht zumindest nicht gleich verworfen wird, denn du hast naturgemäß ja keine eigenen Zeugen!!!

Übrigens, wenn deine Behinderung hinderlich sein kann für die übertragene Aufgabe (z.B. Maler - Gerüst - Gleichgewichtsprobleme - Sturzgefahr behinderungsbedingt!), dann bist du VERPFLICHTET, deinen AG zu unterrichten, da du dich selber und deine Kollegen und den AG in Gefahr bringen würdest, da dürfte der dich garnicht aufs Gerüst lassen.

Prüf alles und hab vor allem keine Angst, die ist Sinnlos, die knechtet dich nur und macht dich unsicher.

Gruß
Ede vB

Bin total unsicher! Wie soll ich reagieren? Bitte helft mir!

der steffen, Thursday, 10.05.2007, 08:06 (vor 6204 Tagen) @ Andiandreas

hallo!

stand denn in den ausschreibungsunterlagen etwas davon, ob schwerbehinderte menschen bei gleichen voraussetzung (sprich: zeugnisse, vorkenntnisse etc.) vorrangig eingestellt werden> wenn nicht, ist die ausschreibung schon fehlerhaft!
normalerweise läuft das so, dass du, wenn eben jener passus aufgeführt ist, schon in den bewerbungsunterlagen den nachweis über deine sb erbringst. in dem fall ist dann die sbv beim vorstellungsgespräch zu beteiligen. ist die nicht der fall, verstößt der ag schon gegen die elemantarsten grundlagen. er ist nämlich verpflichten arbeitsplätze für sb freizuhalten, zu schaffen und diese der zuständigen agentur für arbeit zu melden!

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hackenberger, Thursday, 10.05.2007, 09:12 (vor 6204 Tagen) @ der steffen

Hallo Steffen,

» stand denn in den ausschreibungsunterlagen etwas davon, ob
» schwerbehinderte menschen bei gleichen voraussetzung (sprich: zeugnisse,
» vorkenntnisse etc.) vorrangig eingestellt werden> wenn nicht, ist die
» ausschreibung schon fehlerhaft!

... diese Aussage ist so falsch.

Es gibt solche bzw. vergleichbare Regelungen, dass ein solcher Passus in Stellenangeboten enthalten sein muss ggf. noch in Richtlinien des öffentl. Dienstes. Man kann solches auch in Integrationsvereinbarungen aufnehmen

Klar, ist dem AG bekannt, dass der Bewerber/die Bewerberin schwerbehindert oder gleichgestellt sit, so muss sie die SchwbV über diese Bewerbung in Kenntnis setzen. Die SchwbV hat dann das Recht alle Bewerbungsunterlagen einzusehen und an allen Vorstellungsgesprächen ein Teilnahmerecht.

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der steffen, Thursday, 10.05.2007, 09:44 (vor 6204 Tagen) @ hackenberger

oh entschuldigung!
natürlich hast du recht!
ich war der meinung, dies gilt für die freie witschaft ebenso.
sorry, mein fehler!

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