Stellvertreterregelungen (Stellvertreter/in)
Hallo!
Habe einige Fragen zur Stellvertreterregelung bzw. zur Rolle
der Stellvertretenden VP.
Im SGB IX findet sich nicht viel konkretes dazu.
1.Mich würde interessieren, ob ich als Stellvertreterin das Recht habe,
zu BR-Sitzungen und anderen SBV-relevanten Terminen eingeladen zu werden, in den Fällen in denen die VP nicht teilnehmen kann oder möchte und ohne
daß die VP explizit der Stellverteterin über ihre Nichtteilnahme vorher Bescheid gegeben hat.
Muß der BR in diesem Fall nicht von sich aus dann automatisch die Stellvertretung einladen> (Das kann er natürlich nur, wenn die VP vorher
dem BR über ihre Nichtteilnahme informiert hat)
Stellt es einen Verstoß gegen das Recht dar, wenn die Stellvertretung
nicht eingeladen wird>
Was ist z.B. wenn die VP kein Interesse oder keine Lust hat an
bestimmten Sitzungen teilzunehmen, aber die Stellvertretung schon>
2.Ist es sinnvoll diesbezüglich entsprechende Regelungen zu treffen>
Wie könnten die aussehen>
3. Gelegentlich habe ich auch schon gelesen, die Stellvertretung könne auch von sich aus tätig werden. Wie ist das zu verstehen>
Vielleicht finde ich hier die Antworten auf meinen Fragenkomplex.
Liebe Grüße
Susanne