Konkrete Frage bzgl. Mitteilung Schwerbehinderung! (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

martind @, Wednesday, 27.06.2007, 10:31 (vor 6155 Tagen)

Hallo!
Ich habe gerade folgendes konkretes Problem!
Ich fange ab 1.8. eine neue Stelle an (Kaufmann).
Ich (Schwerbehindert 60%, welche nicht sichtbar ist), wurde nicht
nach einer Behinderung gefragt!
Mich hindert meine Behinderung auch nicht im Job!
Ich möchte natürlich irgendwann meinem Chef von meinem Schwerbehinderten-Status
erzählen (erhöhter Kündigungsschutz + Zusatzurlaub).
Ich stell mir vor, dass ich nach bestandender Probezeit (3 Monate) dies machen
werden.

Meine Frage:
Kann mich mein chef dadurch nach der Probezeit fristlos oder ordentlich kündigen, wenn ich ihm von meiner Schwerbehinderung erzähle>

Das wäre für mich sehr wichtig!

Danke
martin

Konkrete Frage bzgl. Mitteilung Schwerbehinderung!

Wolfgang E., Wednesday, 27.06.2007, 12:18 (vor 6155 Tagen) @ martind

Derartige Fragen wurden im Forum bereits beantwortet in der [link=http://www.schwbv.de/forum/board.php>category=22]Kategorie AGG[/link].

Rechtsprechung zu § 81 Abs. 2 SGB IX alte Fassung
LAG Hamm, Urteil vom 19.10.2006, 15 Sa 740/06

Konkrete Frage bzgl. Mitteilung Schwerbehinderung!

hackenberger, Wednesday, 27.06.2007, 12:29 (vor 6155 Tagen) @ martind

Hallo Martin,

nein, der AG kann aus diesem Grund nicht kündigen. Schaue Dir wie von Wolfgang empfohlen die Beiträge zu diesem Thema an. Du kannst aber auch schon einmal versuchen in Erfahrung zu bringen obe es im Betrieb eine SchwbV gibt und ggf. mit dieser Kontakt aufnehmen. Das Abwarten bis nach Ende der Probezeit ist vielleicht gar nicht ungeschickt, da der AG in de Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen könnte und man dann hier ggf. bewesen müsste zu mindestens aber ein berechtigtes Indiz belegen, dass die Kündigung us Gründen der Behinderung erfolgte um Ansprüche gem. AGG in Anspruch nehmen zu können.

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