Konkrete Frage bzgl. Mitteilung Schwerbehinderung! (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo!
Ich habe gerade folgendes konkretes Problem!
Ich fange ab 1.8. eine neue Stelle an (Kaufmann).
Ich (Schwerbehindert 60%, welche nicht sichtbar ist), wurde nicht
nach einer Behinderung gefragt!
Mich hindert meine Behinderung auch nicht im Job!
Ich möchte natürlich irgendwann meinem Chef von meinem Schwerbehinderten-Status
erzählen (erhöhter Kündigungsschutz + Zusatzurlaub).
Ich stell mir vor, dass ich nach bestandender Probezeit (3 Monate) dies machen
werden.
Meine Frage:
Kann mich mein chef dadurch nach der Probezeit fristlos oder ordentlich kündigen, wenn ich ihm von meiner Schwerbehinderung erzähle>
Das wäre für mich sehr wichtig!
Danke
martin