Unzuverlässigkeit/Verletzung der Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Sedov, Friday, 27.07.2007, 12:49 (vor 6142 Tagen)

Hallo,
wer kann mir weiterhelfen> :-(
Wenn der SBV - Stellvertreter gegen (!) die Schwerbehinderten agiert und seine Schweigepflicht verletzt, was kann ich dagegen tun>
Selbst wenn ich ihn nicht einweihe, er muss mich ja in einigen Fällen vertreten und diese Gelegenheiten nutzt er aus. Er überlegt nicht, was er macht und ist eine Tratschtante, der alles an andere weitererzählt und zieht auch über alle her.
Welche Möglichkeiten habe ich, seine Handlungen zu unterbinden>

Unzuverlässigkeit/Verletzung der Schweigepflicht

hackenberger, Friday, 27.07.2007, 14:55 (vor 6142 Tagen) @ Sedov

Hallo,

» Welche Möglichkeiten habe ich, seine Handlungen zu unterbinden>

Ganz einfach "reden". Also mit ihm/ihr ein vertrauensvolles Gespräcg führen und auch dann auf das Thema "Verschwiegenheit und dass die Verletzung dieser letztlich sein Mandat gefährden könnte" hinweisen.

Aber, man sollte den Stelli auch stets über die Aktivitäten des VPSchwb informieren, besonders wenn es des öfteren zum Einsatz kommt.

Unzuverlässigkeit/Verletzung der Schweigepflicht

sedov, Saturday, 28.07.2007, 10:49 (vor 6141 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» » Welche Möglichkeiten habe ich, seine Handlungen zu unterbinden>
»
» Ganz einfach "reden". Also mit ihm/ihr ein vertrauensvolles Gespräcg
» führen und auch dann auf das Thema "Verschwiegenheit und dass die
» Verletzung dieser letztlich sein Mandat gefährden könnte" hinweisen.
»
» Aber, man sollte den Stelli auch stets über die Aktivitäten des VPSchwb
» informieren, besonders wenn es des öfteren zum Einsatz kommt.

Danke, aber ich habe schon etliche Gespräche geführt und alles im freundlichn ausprobiert. Erst als ich ihn einmal schriftlich angezettelt habe, hat er für ca. 3 Wochen Ruhe gegeben, aber dann fing alles von vorne an. Wir haben es eh schon schwer und er macht alles schneller kaputt, als ich etwas aufbauen kann. Ich würde gern im Team arbeiten, aber leider...

Unzuverlässigkeit/Verletzung der Schweigepflicht

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 28.07.2007, 16:11 (vor 6141 Tagen) @ Sedov

» Wenn der SBV - Stellvertreter gegen (!) die Schwerbehinderten agiert und
» seine Schweigepflicht verletzt, was kann ich dagegen tun>

Hallo Sedov,
erst mal wie Bernhard schreibt - REDEN und nochmal REDEN!

Wenn dies nichts hilft, dann schau mal mit dem Kollegen gemeinsam den §96 Abs. 7 SGB IX und den §155 SGB IX an.

Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen unterliegen einer ausdrücklichen Schweigepflicht. Sie haben über die ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Pflichten bestehen auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Sie gelten auch für stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, soweit sie als solche tätig geworden sind.

Vielleich hilft dieser Wink mit dem "Zaunpfahl". ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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