Wer erfährt von der Schwerbehinderung? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

jp, Bayern, Wednesday, 31.10.2007, 20:34 (vor 6029 Tagen)

Hallo zusammen,
soeben habe ich meinen Bescheid (GdB 50) vom Versorgungsamt bekommen und auch den Behindertenausweis.
Nun meine Fragen:
1. Was muss ich dem Arbeitgeber geben> (Bescheid oder Ausweis)
2. Wem muss ich meine Behinderung mitteilen> (Arbeitgeberbeauftragte, Werksarzt, Schwerbehindertenvertretung...)
3. Wer erfährt noch von meiner Schwerbehinderung, oder darf davon erfahren>
Gibt es sonst noch etwas was ich dabei beachten muss>

Vielen Dank im voraus!:-)

--
jp

Wer erfährt von der Schwerbehinderung?

computerversteher, Karlsruhe, Thursday, 01.11.2007, 00:03 (vor 6029 Tagen) @ jp

Hallo jp,

» Hallo zusammen,
» soeben habe ich meinen Bescheid (GdB 50) vom Versorgungsamt bekommen und
» auch den Behindertenausweis.
» Nun meine Fragen:
» 1. Was muss ich dem Arbeitgeber geben> (Bescheid oder Ausweis)
Als Nachweis beim AG reicht der Ausweis!!

» 2. Wem muss ich meine Behinderung mitteilen> (Arbeitgeberbeauftragte,
» Werksarzt, Schwerbehindertenvertretung...)
Grundsätzlich eigentlich niemandem. Ist aber sinnvoll, wenn sich die Behinderung auf die ausgeübte Tätigkeit auswirkt. Dann solltest Du gemeinsam mit Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt mit offenen Karten spielen. Ziel sollte dann die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes sein. Hat die Behinderung keinerlei Auswirkung auf den Arbeitsplatz und Deine Leistung dann kannst Du die Info auch für Dich behalten.

» 3. Wer erfährt noch von meiner Schwerbehinderung,
...niemand außer der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt
- oder der Arbeitgeber, wenn Du plötzlich mit einem Freibetrag auf der Steuerkarte erscheinst ;-) -
» oder darf davonerfahren>
...jeder dem Du es erzählen möchtest.

» Gibt es sonst noch etwas was ich dabei beachten muss>
Schau mal hier im Fachlexikon .Da findest Du alles von A wie Arbeitsunfähigkeit bis Z wie Zusatzurlaub
»
» Vielen Dank im voraus!:-)

Gruß
Ulrich

Wer erfährt von der Schwerbehinderung?

jp, Bayern, Thursday, 01.11.2007, 11:38 (vor 6029 Tagen) @ computerversteher

Hallo Ulrich,
besten Dank für deine schnelle Info und den sehr interessanten Link!
Trotzdem ist mir noch das ein oder andere unklar!
» » 2. Wem muss ich meine Behinderung mitteilen> (Arbeitgeberbeauftragte,
» » Werksarzt, Schwerbehindertenvertretung...)
» Grundsätzlich eigentlich niemandem. Ist aber sinnvoll, wenn sich die
» Behinderung auf die ausgeübte Tätigkeit auswirkt. Dann solltest Du
» gemeinsam mit Schwerbehindertenvertretung und Betriebsarzt mit offenen
» Karten spielen. Ziel sollte dann die behindertengerechte Ausstattung des
» Arbeitsplatzes sein. Hat die Behinderung keinerlei Auswirkung auf den
» Arbeitsplatz und Deine Leistung dann kannst Du die Info auch für Dich
» behalten.
Muss/Soll der Arbeitgeber/Arbeitgeberbeauftragte nicht von der Schwerbehinderung erfahren um seine Schwerbehindertenkartei zu aktualisieren, woraus sich auch die Schwerbehindertenabgabe errechnet>

Muss/Soll nicht auch der Vorgesetzte davon erfahren> Vorgesetzte haben gegenüber ihren MitarbeiterINNEN eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht>
»
Besten Dank und schöne Grüße

Diese Seiten find ich wirklich prima!
Dickes Lob!:-)

--
jp

Wer erfährt von der Schwerbehinderung?

hackenberger, Thursday, 01.11.2007, 12:47 (vor 6029 Tagen) @ jp

Hallo Jp,


Ulrich hat eigentlich auf alles Wichtige hingewiesen.

» Muss/Soll der Arbeitgeber/Arbeitgeberbeauftragte nicht von der
» Schwerbehinderung erfahren um seine Schwerbehindertenkartei zu
» aktualisieren, woraus sich auch die Schwerbehindertenabgabe errechnet>

Der AG erfährt es ja durch die Abgabe einer Ausweiskopie. Weiter meldest Du ja damit auch Deinen Anspruch auf den Zusatzurlaub an.

» Muss/Soll nicht auch der Vorgesetzte davon erfahren> Vorgesetzte haben
» gegenüber ihren MitarbeiterINNEN eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht>
Sofern Deine Behinderung sich in die Arbeitauswirken bzw. hier besondere Rücksicht genommen werden muss, solltest Du es dem Vorgesetzen auch mitteilen, obwohl dieses auch der AG machen müsste. Aber ein persönliches Gespräch ist immer sinnvoll. Hier muss Du dich dem Vorgesetzen nicht offenbaren aber ihr sollte das besprechen, was in der Aufgabenerledigung wichtig sein, bzw. berücksichtigt werden sollte.

Gleiches gilt für ein Gespräch mit der SchwbV, sie kann nur dann optimal handeln wenn sie das notwenige Wissen hat.

Ich hatte in den vielen Jahren als VPSchwb, stets nach vertrauensvollen Gesprächen von den Betroffenen auch immer eine Kopie des Feststellungsbescheides ohne Abdeckungen erhalten. So konnte ich mich stets optimal für die Koll. einsetzen und auch positives bzw. notwendiges veranlassen.

Auch AG benötigen ggf. eine Kopie des Feststellungsbescheides, nämlich dann wenn sie bei Rehaträgern Leistungen beantragen. Diesen Anträgen muss eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Ausweises beigefügt werden.

PS: Auch dem Finanzamt eine Ausweiskopie abgeben, für den Steuerfreibetrag, Ggf. auch Autoversicherungen usw.

Wer erfährt von der Schwerbehinderung?

jp, Bayern, Thursday, 01.11.2007, 19:56 (vor 6028 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

echt super, dass man hier so schnelle und gute Information bekommt.

Wenn ich dem Beauftragten des Arbeitgeber die Ausweiskopie oder Bescheid zukommen lasse, dann stellt sich mir die Frage:
Wem darf der Beauftragte des Arbeitgebers meine Schwerbehinderung mitteilen und wem nicht.
"Wer erfährt von meiner Schwerbehinderung>"

Besten Dank und schöne GRüße

jp

--
jp

Wer erfährt von der Schwerbehinderung?

computerversteher, Karlsruhe, Thursday, 01.11.2007, 20:52 (vor 6028 Tagen) @ jp

Hallo jp,

» Wenn ich dem Beauftragten des Arbeitgeber die Ausweiskopie oder Bescheid
» zukommen lasse, dann stellt sich mir die Frage:
» Wem darf der Beauftragte des Arbeitgebers meine Schwerbehinderung
» mitteilen und wem nicht.
Der Beauftragte darf das niemandem mitteilen außer dem Sachbearbeiter der für die Erstellung der Ausgleichsabgabemeldung zuständig ist und natürlich der SBV im Betrieb. Auch der Betriebsarzt sollte davon erfahren. Ansonsten geht das niemenden was an. Wenn Du Bedenken hast, dass der AG es im Betieb verbreitet, solltest Du mit ihm vorher reden und klarstellen, dass Du das
1. nicht willst
und ihn
2. darauf hinweisen, dass er das nicht darf.

Ulrich

RSS-Feed dieser Diskussion