Kann AG Schadensersatz wg. nichtangabe von Schwerbehinderung fordern? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

mrymen, Wednesday, 14.11.2007, 12:58 (vor 6015 Tagen)

Hallo!
Wir haben auch noch folgende wichtige Frage.

Wenn ein AN dem AG die Schwerbehinderung nicht angegeben hat,
da er nicht danach gefragt wurde (seine Schwerbehinderung hindert
ihn auch nicht bei der Arbeit), kann der AG rückwirkend Schadensersatz
fordern (z.b. Gehälter welcher er schon bezahlt hat), wenn er von seiner
Schwerbehinderung dahinter kommt (z.b. alter AG).

Wir haben einen solchen Fall.

Danke
anja

Kann AG Schadensersatz wg. nichtangabe von Schwerbehinderung fordern?

hackenberger, Wednesday, 14.11.2007, 22:50 (vor 6015 Tagen) @ mrymen

Hallo Anja,

siehe [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6436#p6440]hier![/link]

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