Frage nach Behinderung im Personalbogen (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Paul, Hamburg, Sunday, 09.12.2007, 15:26 (vor 5990 Tagen)

Hallo,
ich bin Vertrauensperson in einem größeren Unternehmen und habe eine Frage, die sich mir bei einer Neueinstellung stellt.
Die Frage, ob im Bewerbungsgespräch nach einer Schwerbehinderung gefragt werden darf, ist ja hier schon mehrmalig behandelt worden. Wird bei uns nicht gefragt, also auch kein Problem.
Ist jemand ausgewählt, bekommt er von der Personalabteilung einen Personalfragebogen, wo allerdings nach einer Behinderung/Ausweis gefragt wird.
Ist ja auch wegen SB- Urlaub und Ausgleichsabgabe sinnvoll.
Was kann passieren, wenn jemand die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet bzw. sich erst nach Ablauf der Probezeit als Schwerbehinderter „outet“>
Sollte ich darauf drängen, die Frage aus den Personalbogen zu entfernen>
Freue mich auf Eure Meinung.

Gruß Paul

Frage nach Behinderung im Personalbogen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 09.12.2007, 16:02 (vor 5990 Tagen) @ Paul

» Die Frage, ob im Bewerbungsgespräch nach einer Schwerbehinderung gefragt
» werden darf, ist ja hier schon mehrmalig behandelt worden. Wird bei uns
» nicht gefragt, also auch kein Problem.
Super!

» Ist jemand ausgewählt, bekommt er von der Personalabteilung einen
» Personalfragebogen, wo allerdings nach einer Behinderung/Ausweis gefragt wird.
Personalfragebögen müssen bei Einführung und bei Änderungen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Dessen Zustimmung bedarf auch der Inhalt der Fragebögen sowie der damit beabsichtigte Zweck.
Ist dies bei euch geschehen>

» Was kann passieren, wenn jemand die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet
» bzw. sich erst nach Ablauf der Probezeit als Schwerbehinderter „outet“>
Meines Erachtens - nichts.

» Sollte ich darauf drängen, die Frage aus den Personalbogen zu entfernen>
Du könntest gemeinsam mit dem BR und AG über den Fragebogen diskutieren und dazu Regelungen treffen. Zum Beispiel könnte man die Frage konkretisieren (Hinweis auf Zusatzurlaub etc.) und auf die Freiwilligkeit hinweisen.

Weiteres kannst du in diesem [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6436#p6440]Forumsbeitrag [/link]nachlesen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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