AG wechsel und Mitteilung Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

alex73, Tuesday, 04.03.2008, 00:07 (vor 5905 Tagen)

Hallo beginge ab dem 15.04.2008 eine neue Stelle. Wieder im öffentlichen Dienst. Im Personalbogen war unter weitere persönliche Angeben die Frage: "sind sie Schwerbehindert". Arbeitsvertrag ist unterschrieben mit Probezeit von 6 Monaten, anschließend unbefristet und Vollzeit, keine Erwähnung über Behinderung. Im Ohr Hörgerät hatte ich bei zwei Vorstellungsgesprächen an.

Muss ich angeben dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Leider ist in meiner Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen worden. Kann der AG daraus ersehen, dass ich eine Behinderung (mittlere Schwerhörigkeit) habe. Soll ich den AG erst nach der Probezeit informieren oder sofort, habe Angst, dass mir in der Probezeit gekündigt wird, da ich zurzeit ebenfalls im öffentlichen Dienst mit unbefristet und in Vollzeit seit 9 Jahren. Wechsel aus privaten Gründen.

DANKE für die Hilfe

Alex

AG wechsel und Mitteilung Schwerbehinderung

hackenberger, Tuesday, 04.03.2008, 10:30 (vor 5905 Tagen) @ alex73

Hallo Alex,

nutze doch bitte die Suchfunktion "Mitteilung der Schwerbehinderung" zu diesem Thema haben wir schon alles geschrieben.

» Leider ist in meiner Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen worden.
» Kann der AG daraus ersehen, dass ich eine Behinderung habe.
Der AG könnt ggf. aus der Höhe des Freibetrages darauf schließen.

» Soll ich den AG erst nach der Probezeit informieren oder sofort, habe
» Angst, dass mir in der Probezeit gekündigt wird, da ich zurzeit ebenfalls
» im öffentlichen Dienst mit unbefristet und in Vollzeit seit 9 Jahren.
» Wechsel aus privaten Gründen.
Hier/dieses musst Du aus den Antworten welche Du bei Nutzung der Suchfunktion findest selbst entscheiden. Du wirst aus den Antworten erkennen, es gibt hier eine veränderte Rechtslage zu der es noch keine neue Entscheidung des BAG gibt.

Wäre der Wechsel (öffentl. Dienst <-> öffentl. Dienst) denn nicht im Rahmen einer Versetzung möglich gewesen>

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