Schwerbehindertenversammlung durch BR? (Versammlung)

Ben Wisch, Tuesday, 24.06.2008, 10:27 (vor 5807 Tagen)

Hallo,

meine Befürchtungen sind eingetreten. Unser BR-Vorsitzender möchte eine Versammlung der Schwerbehinderten Menschen einberufen. Trotz Ankündigung meinerseits im September(nach der Urlaubszeit)eine Versammlung abzuhalten.
Er möchte dieses auf jeden Fall vorher machen. Zielsetzung seinerseits ist klar, er will mich diskreditieren. Nun muss ich allerdings eingestehen, dass ich im letzten Jahr keine Versammlung gemacht habe, dies nimmt er auch zum Anlass. Aufgrund persönlicher und privater Probleme war es mir bis jetzt nicht möglich eine Versammlung in diesem Ausmass alleine vorzubereiten.
Doch nun habe ich den Kopf wieder frei (Scheidung vorbei) und möchte mit neuem Elan an die Sache rangehen. Kann ich die Versammlung durch BR unterbinden> Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage/Begründung> Ein normales Gespräch ist mit dem BRV leider selten möglich, es sei denn, man ist seiner Meinung. Brauche dringend und schnell Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Danke und Gruß

Stefan

Schwerbehindertenversammlung durch BR?

hackenberger, Tuesday, 24.06.2008, 10:38 (vor 5807 Tagen) @ Ben Wisch

Hallo "Ben Wisch",

das Recht gem. SGB IX zu einer Schwerbehindertenversammlung einzuladen hat nur die SchwbV und AG sowie wenn 1/4 der Wahlberechtigten dieses fordern.

Knittel Kommentar zu § 95 (6)

Auf Wunsch von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Schwerbehinderten oder des Arbeitgebers ist eine Schwerbehindertenversammlung einzuberufen und der beantragte Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen (vgl. § 43 Abs. 3 BetrVG, § 49 Abs. 2 BPersVG).

Der BR kann nur zu Betriebsversammlungen ggf. auch als Teilversammlung (nur für bestimmte Standorte/ Abteilungen) einladen.

Lädt der BR geziehlt zu eine Schwerbehindertenversammlung ein, so würde ich dieses unter dem Aspekt "Mandatsbehinderung" mit den dann möglichen Folgen sehen. Siehe hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7366#p7370 Besonders für BR-Vorsitzende welche die SchwbV in der Mandatsausübung behindern möchten sind die Links im Beitrag zu den Themen "Zwangsgeld und Zwangshaft" von interesse.

Vielleicht ist es hier einmal sinnhaft dem BR-Vorsitzenden gerade auf die Möglichkeiten von "Zwangsgeld und Zwangshaft" als Folge von Beschlussverfahren, auch wegen Mandatsbehinderung, hinzuweisen.

Schwerbehindertenversammlung durch BR?

Wolfgang E., Tuesday, 24.06.2008, 13:57 (vor 5807 Tagen) @ Ben Wisch

» Unser BR-Vorsitzender möchte eine Versammlung der Schwerbehinderten Menschen einberufen. Trotz Ankündigung meinerseits im September (nach der Urlaubszeit) eine Versammlung abzuhalten.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage weder im Betriebsverfassungsrecht noch im Schwerbehindertenrecht. Dies bedeutet u.a., dass es für derart "wilde" Schwerbehindertenversammlungen ohne Rechtsgrundlage auch keinen Anspruch auf Freistellung gibt. Anspruch auf Freistellung für Schwerbehindertenversammlungen gibt es nur nach § 95 Abs. 6 SGB IX.

Schwerbehindertenversammlung durch BR?

Ede vom Bayerwald, Thursday, 26.06.2008, 07:24 (vor 5805 Tagen) @ Wolfgang E.

» Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage weder im Betriebsverfassungsrecht noch im Schwerbehindertenrecht. Dies bedeutet u.a., dass es für derart "wilde" Schwerbehindertenversammlungen ohne Rechtsgrundlage auch keinen Anspruch auf Freistellung gibt. Anspruch auf Freistellung für Schwerbehindertenversammlungen gibt es nur nach § 95 Abs. 6 SGB IX.

Nun als BR ist es ihm doch freigestellt, in ABstimmung mit dem AG Personalversammlungen abzuhalten, oder etwa nicht>>

Sind nun schwerbehinderte Kollegen keine Mitarbeiter>>

Ob er als BR für die Gruppe der SB-Kollegen eine Versammlung auf der Grundlage des Personalvertretungsrechtes abhalten kann>
nun da bin ich überfragt.

Allerdings würde ich vermuten ja, falls er die Unterstützung des AG bekommt.

Auf der Grundlage des SGB IX geht es sicher nicht, solange eine gewählte Vertretung besteht.

Geht der BR etwa davon aus, dass er eingreifen muss, weil "keine korrekt gewählte/legitimierte SBV" bestehen würde und er deshalb die "Notwendigkeit" vorschützt, dass er eine Wahlversammlung abhalten müsse, um eine SBV zu installieren>>

Frag das Integrationsamt und schalte es ein und geh zum Rechtssanwalt zur Rechtsberatung. Denn gegen vorgeschützte andere Gesetze (Personalvertretungsrecht) in denen er alss BR sich als HAusherr fühlt wird der ohne RA deinerseits machen, was er will, solange ihn nicht der AG intern zurück pfeift.

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