Teilnahmerecht an Schw-Versammlung auch bei AU? (Versammlung)

Peter, im Süden, Thursday, 24.07.2008, 19:05 (vor 5777 Tagen)

Hallo ihr lieben Leute!

als VP lade ich ja in unserem Betrieb (öffentlicher Dienst) u.a. grundsätzlich alle sb und gleichgestellten Kolleg/innen zur Schwerbehinderten-Versammlung ein.

Wie ist es aber, wenn eine sb Person zu diesem Termin arbeitsunfähig geschrieben ist - darf sie trotzdem teilnehmen>
Wo könnten da Fallstricke liegen>

möglicherweise habe ich nicht gründlich genug gesucht, deswegen die Frage:

Gruß Peter

Teilnahmerecht an Schw-Versammlung auch bei AU?

hackenberger, Thursday, 24.07.2008, 19:21 (vor 5777 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

Arbeitsunfähigkeit bedeute nicht zwangsläufig "Bettruhe".

» Wie ist es aber, wenn eine sb Person zu diesem Termin arbeitsunfähig
» geschrieben ist - darf sie trotzdem teilnehmen>
Es kommt hier auf die Art der Erkrankung an welche zur AU führte. Ein AN darf während der AU nichts unternehmen was einer Genesung zu wieder wäre.

Schaue einmal hier oder hier, dort findest Du einiges zum Thema AU.

Es bleibt aber auch die Frage; Welcher Eindruck macht es im Betrieb gegenüber dem AG und den Koll. wenn ein AN der sich in AU befindet dort zu einer Schwb-Versammlung kommt.

Man kann ja dem Betroffenen auch auf anderem Wege alle Infos der Schwb-Versammlung zu kommen lassen.

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