Rechtsstellung / Aufgaben (Stellvertreter/in)

pafi, Monday, 01.12.2008, 18:02 (vor 5663 Tagen)

Hallo an alle,

ich bin in unserem Betrieb zum Stellvertreter gewählt worden. Der Hauptamtliche bat mich heute um ein Gespräch. Er informierte mich, wie er sich die Arbeit vorstellt:

- alle Infos die ich bekomme bzw. wenn sich jemand an mich wendet, ist an ihn weiterzugeben bzw. er ist zu informieren

- ich komme nur "zum Zuge" wenn er mich ausdrücklich damit beauftragt, dass ich seine Aufgaben übernehmen soll - selbst wenn er im Urlaub sei, wäre noch ansprechbar und das sei kein Grund für mich, dass ich seine Aufgaben übernehme

- eine Schulung käme für mich nur in Betracht, wenn er dies für nötig erachtet und ggf. schult er mich

Nach meiner Recherche ist das aber alles Blödsinn. Ich habe genauso Anspruch auf eine Schulung und kann auch die Leute beraten und genauso kann ich an den BR Sitzungen teilnehmen, wenn der Kollege betriebsbedingt verhindert ist. Ich glaube er möchte nur nicht dass ich richtig aktiv werde. Ich war zuvor Jugend- und Auszubildenvertreter und in dem Bereich sehr aktiv. Da der Kollege etwas mehr arbeitgeberfreundlich denkt, vermute ich, er möchte nicht dass ich jemals etwas mache, unternehme oder mich für den Personenkreis einsetze. Den Gesetzestext hier habe ich schon recherchiert. Kann mir jemand entsprechend helfen Urteile oder andere Rechtsgrundlagen aus der Praxis nennen>

Wäre schön wenn ihr mir helfen würdet und auch Tips aus der Praxis für mich hättet. Ach ja in unserem Betrieb sind 8 schwerbehinderte beschäftigt....

Meldet euch doch bitte!

Euer pafi

Rechtsstellung / Aufgaben

hackenberger, Monday, 01.12.2008, 18:31 (vor 5663 Tagen) @ pafi

Hallo "pafi",

dieses Thema hatten wir schon sehr oft im Forum. Du findest bei Nutzung der Suchfunktion und unter A-Z vieles zu diesem Thema.

Grundsätzlich ist es so, die Stelli haben ein "ruhendes Mandat", denn die SchwbV ist eine "1-Personenvertretung" und kein Gremium. Der Stelli kommt nur bei Verhinderung ins Mandat.

In der Regel geht man davon aus, dass der VPSchwb bei Urlaub verhindert ist. Er könnte aber für Mandatsaufgaben seinen Urlaub unterbrechen. Gleiches gilt bei AU, auch AU bedeutet nicht zwangsweise Mandatsverhinderung.

Also, Teilnahme an den BR-Gremien nur bei Verhinderung des VPSchwb. Die Verhinderung stellt aber i.d.R. die VPSchwb fest.

Beim Thema Schulung kommt es u.a. darauf an, kommst Du im Rahmen der Verhinderung des VPSchwb ins Mandat und wenn ja wie oft. Eine kurze Grundschulung z.B. 1-3 Tage beim IA sehe ich aber als möglich an. Aber Anmelden dazu und beim AG die Notwendigkeit anmelden ist Sache des VPSchwb.

Hier hilft eigentlich nur reden. Vielleicht sollte ihre euch einen Vermittler hinzuziehen, Gewerkschaft, Stufenvertretung/ GSchwbV oder vielleicht auch vom IA.

Es ist schade, dass es so oft hier zu Verständigungsproblemen kommt. :-(

Rechtsstellung / Aufgaben

pafi, Monday, 01.12.2008, 19:13 (vor 5663 Tagen) @ hackenberger

Hi,

danke für deine sehr schnelle Antwort. Also ist es in der Tat so dass der Hauptamtliche in Falle des Urlaubs und Krankheit selbst festlegt, ob ich seine Aufgaben übernehme> Und es ist dann wirklich so, dass er das "sagen" hat>!

Na ja wenn dem so ist könnte ich mein Mandat auch niederlegen, denn so werd ich sicher nicht die Möglichkeit haben kreativ als Interessenvertreter zu arbeiten... Oh man echt schade... Aber auch reden bringt da nicht so viel.

Wie gesagt die Person denkt eher arbeitgeberfreundlich und ich kenne die Gegebenheiten und Herachien bei uns. Ich habe es selbst als JAV nicht leicht gegenüber dem Arbeitgeber gehabt...

Na ja aber wenn dem wirklich so ist, kann man nicht viel machen denke ich. Oder>

VLG pafi

Rechtsstellung / Aufgaben

hackenberger, Monday, 01.12.2008, 19:28 (vor 5663 Tagen) @ pafi

Hallo "pafi",

man kann nur reden und tatsächlich Verhinderung (wenn er also z.B. im Ausland im Urlaub ist oder im Krankenhaus liegt) wahrnehmen.

Das BAG besagt, AU und Urlaub sind i.d.R. Verhinderung der Mandatswahrnehmung, alles andere muss der Mandatsträger erklären.

Du darfst selbstverständlich auch immer als Koll. mit Koll. reden. Dass Du dann zufällig der Stelli bist, nun ja. Aber der AG muss dich dafür nicht freistellen.

Wenn Du dann den Koll. gute Vorschläge vortragen kannst, helfen die dir ggf. bei der Überzeugung des VPSchwb.

Aber die große Bitte, welche ich Stellis in diesem Zusammenhang immer gerne gebe: Bitte der gewählten VPSchwb nicht den Eindruck vermitteln, ich kann es und will es besser machen als du und habe nur das eine Ziel, dir (VPSchwb) das Mandat streitig zu machen. Denn dass führt dann zwangsläufig zu solchem Handel der VPSchwb.

Also immer überlegen, wie bringe ich dem VPSchwb gute Ideen rüber und wie kann ich ihm verständlich machen, dass man gemeinsam mit ihm nur das Beste für die betroffenen Koll. erreichen möchte.

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