Anwesenheit des AG? (Versammlung)

Kyu, Saturday, 17.01.2009, 00:51 (vor 5600 Tagen)

Guten A... äh, Morgen allerseits!

Laut §95 Abs. 6 SGB IX habe ich ja das Recht, mindestens einmal jährlich eine Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeiter abzuhalten. Es ist im Februar/März mal wieder soweit.

Was mir daran nicht gefällt ist, dass der AG einzuladen ist und er ein Teilnahmerecht hat. Bisher haben wir unsere Versammlungen auch dazu genutzt, uns untereinander kurzzuschließen und auch mal vertrauliches zu berichten. Wenn der AG dabei sitzt (was ich zwar bezweifle, aber man weiß ja nie) werden meine Leute sicherlich nichts von sich preisgeben.

Wie drehe ich das am besten> Ich will natürlich korrekt einladen, aber kann ich nach dem "offiziellen Teil" (ich habe verschiedene Themen vorbereitet, zu denen ich Informationen verteilen werde - BMAS und Integrationsamt sei dank) den AG bitten, uns zu verlassen, da wir noch Gesprächsbedarf haben>

Ich wäre ausgesprochen dankbar für Vorschläge.

Anwesenheit des AG?

hackenberger, Saturday, 17.01.2009, 15:57 (vor 5600 Tagen) @ Kyu

Hallo "Kyu",

mache doch einfach 2 Teile. Im ersten Teil mit AG und sonstigen Tln., IA und BR sowie BASchwb. Danach dann einen zweiten Teil nur mit den Schwerbehinderten.

Bedanke Dich bei allen Teilnehmern für die rege Teilnahmen und Beiträge und bittest die Schwerbehinderten noch für 5 Mitnuten da zu bleiben zu einer internen Feedbackrunde.

RSS-Feed dieser Diskussion