Ablehnung von Überstunden für SB (Stellvertreter/in)

Mette, Monday, 02.02.2009, 19:55 (vor 5586 Tagen)

Hallo ,ich bin neu in dem Forum ,ich bin Schwerbehindertenvertreter in einem mittleren Unternehmen

und habe folgendes Problem:

In einer Abteilung wo auch mein Stellvertreter beschäftigt ist
werden seit Wochen Überstunden gemacht .
Nachdem in letzter Zeit der Krankenstand rapide angestiegen ist ,
habe ich bei dem Überstundenantrag , der letztens vorlag ,
gesagt das die Schwerbehinderten (2 Stck an der Zahl) herausgenommen werden.

Jetzt hat mein Stellvertreter getobt und gesagt das ich ihm schriftlich begründen soll warum ich dagegen gestimmt habe und er hat bei der Personalleitung sich beschwerd ,die ihm mitgeteilt hat das meine vorgehensweise
(Ablehnung von Überstunden ) diskriminierend nach dem AGG sind .

Ich habe in dem Forum noch kein Fall entdeckt der so oder ähnlich ist
Ich wäre dankbar für jeden rat wenn ich weiss wie ich das Problem
abstellen kann

Ablehnung von Überstunden für SB

hackenberger, Monday, 02.02.2009, 20:40 (vor 5586 Tagen) @ Mette

Hallo Mette,

erst einmal willkommen hier im Forum :flower:

Nun zu Deiner Frage:

Von der Leistung von Mehrarbeit freigestellt zu werden, also die Rechte aus § 124 SGB IX in Anspruch nehmen kann nur der Schwerbehinderte/ Gleichgestellte gegenüber dem AG selbst. Die SchwbV kann hier nur auf Antrag/ Wunsch/ Bitte dieser aktiv werden. Die SchwbV kann also dieses nicht pauschal für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte fordern.

Ich gehe einmal davon aus, dass Du im Rahmen der Teilnahme an der BR-Sitzung dem BR empfohlen hat der Mehrarbeit von Schwerbehinderten nicht zuzustimmen. Dem Antrag des AG zu Zustimmung von Mehrarbeit zustimmen oder die Zustimmung verweigern kann dann nur der BR/PR, die SchwbV hat ja nur beratendes Teilnahmerecht.

Wenn dem so ist wäre hiergegen grundsätzlich rechtlich nichts einzuwenden. Es wäre auch kein Verstoß gegen das AGG.

Es wäre aber ohne Rücksprache mit den Betroffenen vielleicht ungeschickt. Denn man kann die Interessen der Betroffenen ja nicht erraten. Vielleicht wollten sie aus welchen Gründen auch immer die Mehrarbeit leisten.

» Jetzt hat mein Stellvertreter getobt und gesagt das ich ihm schriftlich
» begründen soll warum ich dagegen gestimmt habe und er hat bei der
» Personalleitung sich beschwert, die ihm mitgeteilt hat das meine
» vorgehensweise (Ablehnung von Überstunden) diskriminierend nach dem
» AGG sind.
Dem ist nicht zuzustimmen. Weiter muss die VPSchwb weder den Schwerbehinderten/ Gleichgestellten noch dem Stelli ihr Handeln begründen, schon gar nicht schriftlich. Sie trifft ihre Entscheidungen selbstständig/eigenverantwortlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der geltenden Gesetze.

Man sollte aber, auch wegen der Zusammenarbeit,Akzeptanz und Verständnis, Entscheidungen welche Schwerbehinderte/ Gleichgestellte persönlich/ direkt betreffen, das geplante Handeln als SchwbV vorher mit diesen betroffenen Koll. besprechen.

Die SchwbV muss aber ggf. in einer Versammlung der Schwerbehinderten für ihr Handel auf Fragen Antworten geben können. Die Schwerbehinderten/ Gleichgestellten könnten bei Unzufriedenheit über die getroffenen Entscheidungen dieses aber dann bei den nächsten Wahlen zum Ausdruck bringen.

Sollte hier wirklich die Personalleitung die Aussage getroffen haben, dass Verhalten der VPSchwb wäre ein Verstoß gegen das AGG und diskriminierend, wäre ein vertrauensvolles Gespräch mit dieser angeraten, da diese Aussge falsch ist.

Hat die Personalabteilung dich (VPSchwb) hier gem. § 95 (2) SGB IX beteiligt> Wenn nicht könnte man diese einmal hier auf ihre Pflichten gem. § 95 (2) SGB IX und auch besonders auf den § 156 (1) Satz 9 und besonders auf die sich hier für ihren privaten Geldbeutel möglichen Auswirkungen hinweisen. ;-)

PS: Für mit entsteht hier aber auch der Eindruck, dass die Zusammenarbeit zwischen VPSchwb und Stelli nicht optimal ist. Wenn dem so ist sollte hier versucht werden diese zu verbessern.

Ablehnung von Überstunden für SB

Mette, Tuesday, 03.02.2009, 19:39 (vor 5585 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard ,

»
» vielen Dank für die schnelle Antwort
»
»
»
» Von der Leistung von Mehrarbeit freigestellt zu werden, also die Rechte
» aus § 124 SGB IX in Anspruch nehmen kann nur der Schwerbehinderte/
» Gleichgestellte gegenüber dem AG selbst. Die SchwbV kann hier nur auf
» Antrag/ Wunsch/ Bitte dieser aktiv werden. Die SchwbV kann also dieses
» nicht pauschal für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte fordern.

oben genanntes ist richtig , aber wenn man feststellt das die Schwerbehinderte (mein Stellvertreter ) einer Arbeitsüberlastung ausgesetzt ist, Hüftprobleme ,schweres Heben ,LKW beladen aufgrund von hohen Krankenstand
war ich der Meinung ,hier einzuschreiten und zu handeln zum Schutze der Person
»

» Es wäre aber ohne Rücksprache mit den Betroffenen vielleicht ungeschickt.
» Denn man kann die Interessen der Betroffenen ja nicht erraten. Vielleicht
» wollten sie aus welchen Gründen auch immer die Mehrarbeit leisten.

Habe ich ,aber er zeigte sich völlig uneinsichtig


» Sollte hier wirklich die Personalleitung die Aussage getroffen haben, dass
» Verhalten der VPSchwb wäre ein Verstoß gegen das AGG und diskriminierend,
» wäre ein vertrauensvolles Gespräch mit dieser angeraten, da diese Aussge
» falsch ist.
findet nächste Woche statt

» PS: Für mit entsteht hier aber auch der Eindruck, dass die Zusammenarbeit
» zwischen VPSchwb und Stelli nicht optimal ist. Wenn dem so ist sollte hier
» versucht werden diese zu verbessern.

habe ich mehrmals versucht , er ist völlig uneinsichtig

mit freundlichen Grüßen Mette

Ablehnung von Überstunden für SB

hackenberger, Tuesday, 03.02.2009, 20:10 (vor 5585 Tagen) @ Mette

Hallo Mette,

» vielen Dank für die schnelle Antwort
Bitte gerne.


» oben genanntes ist richtig, aber wenn man feststellt das die
» Schwerbehinderte (mein Stellvertreter ) einer Arbeitsüberlastung
» ausgesetzt ist, Hüftprobleme, schweres Heben, LKW beladen aufgrund von
» hohen Krankenstand war ich der Meinung, hier einzuschreiten
» und zu handeln zum Schutze der Person
Ist vielleicht vom Grundgedanken her verständlich. Aber ohne Rücksprache und OK des/der Betroffenen ungünstig. Weiter wäre hier ist dann der AG im Rahmen seiner Führsorgepflicht gefordert, möglichen Schaden vom AN abzuwenden.

Aber wie erwähnt, die SchwbV kann ja nur dem BR einen Hinweis geben. Der Leistung von Mehrarbeit im Rahmen der MB nicht zuzustimmen ist die Angelegenheit des BR.


» Es wäre aber ohne Rücksprache mit den Betroffenen vielleicht
» ungeschickt. Denn man kann die Interessen der Betroffenen ja
» nicht erraten.
» Habe ich, aber er zeigte sich völlig uneinsichtig
Dann sollte die VPSchwb dieses akzeptieren, sie ist nicht der Vormund der Schwerbehinderten.

Weiter kann und sollte die SchwbV dann in ihrer Stellungnahme gem. § 95 (2) ihre Bedenken dem AG mitteilen. Also auf mögliche Überbelastung der Koll. hinweisen.

» Sollte hier wirklich die Personalleitung die Aussage getroffen haben,
» dass Verhalten der VPSchwb wäre ein Verstoß gegen das AGG und
» diskriminierend, wäre ein vertrauensvolles Gespräch mit dieser angeraten.

» findet nächste Woche statt
gut!

» PS: Für mit entsteht hier aber auch der Eindruck, dass die
» Zusammenarbeit zwischen VPSchwb und Stelli nicht optimal ist. Wenn dem so
» ist sollte hier versucht werden diese zu verbessern.

» habe ich mehrmals versucht, er ist völlig uneinsichtig
Das ist sein Recht. Ansonsten ist der AG im Rahmen seiner Führsorgepflicht gefordert.

Bitte hier auch nicht die Themen "Aufgaben und Zusammenarbeit der VPSchwb und Stelli mit dem Thema Recht eines jeden AN über die Bereitschaft zur Leistung von Mehrarbeit selbst entscheiden zu dürfen" verwechseln.

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