Fragebogen (Versammlung)

tn1, Tuesday, 03.02.2009, 15:42 (vor 5587 Tagen)

Hallo, ich beginne so langsam mit meinen Vorbereitungen zur Schwerbehindertenversammlung. Wollte einen Fragebogen vorab an die Schwb verteilen und habe hierüber meinen AG informiert. Ist der BR Mitbestimmungspflichtig> Hat der AG das recht die Verteilung des Fragebogens zu verhindern> Gruß

Fragebogen

Mette, Tuesday, 03.02.2009, 23:42 (vor 5587 Tagen) @ tn1

» Hallo, ich beginne so langsam mit meinen Vorbereitungen zur
» Schwerbehindertenversammlung. Wollte einen Fragebogen vorab an die Schwb
» verteilen und habe hierüber meinen AG informiert. Ist der BR
» Mitbestimmungspflichtig> Hat der AG das recht die Verteilung des
» Fragebogens zu verhindern> Gruß

Hallo tn1

Was soll in dem Fragebogen alles stehen >> (deshalb heisst es Fragebogen)

Wenn du aber wissen willst was für Fragen die Schwerbehinderten stellen wollen aber sich nicht trauen gehe einfach her und bitte die Schwerbehinderten ihre Fragen auf einen Zettel zu schreiben ( mit Angabe des Namen der nur für dich bestimmt ist ) und die Fragen auf der Versammlung vorzutragen (ohne Namen )
So mach ich es und du brauchts keine Mitbestimmung von AG und BR

Gruß Mette

Fragebogen

Daniela, Wednesday, 04.02.2009, 08:50 (vor 5587 Tagen) @ Mette

» » Hallo, ich beginne so langsam mit meinen Vorbereitungen zur
» » Schwerbehindertenversammlung. Wollte einen Fragebogen vorab an die
» Schwb
» » verteilen und habe hierüber meinen AG informiert. Ist der BR
» » Mitbestimmungspflichtig> Hat der AG das recht die Verteilung des
» » Fragebogens zu verhindern> Gruß
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» Hallo tn1
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» Was soll in dem Fragebogen alles stehen >> (deshalb heisst es Fragebogen)
»
» Wenn du aber wissen willst was für Fragen die Schwerbehinderten stellen
» wollen aber sich nicht trauen gehe einfach her und bitte die
» Schwerbehinderten ihre Fragen auf einen Zettel zu schreiben ( mit Angabe
» des Namen der nur für dich bestimmt ist ) und die Fragen auf der
» Versammlung vorzutragen (ohne Namen )
» So mach ich es und du brauchts keine Mitbestimmung von AG und BR
»
» Gruß Mette


Hallo,

wo kann ich im SGB IX das Mitbestimmungsrecht nachschlagen>

Gruß Daniela

Fragebogen

hackenberger, Wednesday, 04.02.2009, 09:22 (vor 5586 Tagen) @ tn1

Hallo tn1,

die SchwbV kann selbstverständlich im Rahmen der Vorbereitung einer Schwerbehindertenversammlung die Schwerbehinderten/ Gleichgestellten befragen, welche Themen wollt ihr behandelt sehen/ seht ihr als wichtig an. Eine solche Vorbereitung macht auch Sinn, da man dann ggf. entsprechende Fachleute als Referenten bestellen kann.

Die SchwbV sollte nur zum einen den Datenschutz beachten und auch bedenken, dass sie hier ggf. mit sehr sensiblen Daten umgeht.

Der BR muss hier nicht mitbestimmen/ zustimmen. Die SchwbV ist eine eigenständige Vertretung.

Auch kann der AG der SchwbV dieses nicht untersagen.

Aber immer den Grundsatz des Datenschutzes beachten: Nur so viele personenbezogenen/ personenbeziehbarer Daten wie zwingend notwenig und diese nur so lange speichern wie zwingend erforderlich. Also sparsamer und sensibler Umgang mit personenbezogenen/ personenbeziehbarer Daten.

Du hast leider nicht erwähnt welche Daten/ Fragen Du im Fragebogen aufnehmen/ abfragen willst>

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