Hallo tn1,
die SchwbV kann selbstverständlich im Rahmen der Vorbereitung einer Schwerbehindertenversammlung die Schwerbehinderten/ Gleichgestellten befragen, welche Themen wollt ihr behandelt sehen/ seht ihr als wichtig an. Eine solche Vorbereitung macht auch Sinn, da man dann ggf. entsprechende Fachleute als Referenten bestellen kann.
Die SchwbV sollte nur zum einen den Datenschutz beachten und auch bedenken, dass sie hier ggf. mit sehr sensiblen Daten umgeht.
Der BR muss hier nicht mitbestimmen/ zustimmen. Die SchwbV ist eine eigenständige Vertretung.
Auch kann der AG der SchwbV dieses nicht untersagen.
Aber immer den Grundsatz des Datenschutzes beachten: Nur so viele personenbezogenen/ personenbeziehbarer Daten wie zwingend notwenig und diese nur so lange speichern wie zwingend erforderlich. Also sparsamer und sensibler Umgang mit personenbezogenen/ personenbeziehbarer Daten.
Du hast leider nicht erwähnt welche Daten/ Fragen Du im Fragebogen aufnehmen/ abfragen willst>