Teilnahme Sitzungen 1. Stellvertreter (Sitzung)

U. Elisabeth P., Niedersachsen, Tuesday, 12.05.2009, 12:51 (vor 5486 Tagen)

Hier meine erste Frage im Forum:

Ich bin zur 1. Stellvertreterin der Vertrauensperson gewählt worden. Da wir eine große Behörde sind, bin ich für meine Tätigkeit voll freigestellt.

Bisher habe ich an den Sitzungen des Personalrates (wenn die Vertrauensperson anwesend war, auch gemeinsam mit dieser) teilgenommen, da ich hier Informationen aus dem Monatsgespräch mit der Dienststellenleitung, was eingebunden in die Sitzung stattfindet, aufnehmen konnte.

Nun wird mir vom Personalrat mitgeteilt, ich möchte bitte von der Teilnahme absehen, da in den Bestimmungen des BPersVG (§ 34) nur von der Teilnahme einer Person ausgegangen wird.

Ich habe mir nun die Bestimmungen im BPersVG (§ 34 und 40) angesehen und kann dort immer nur die Formulierung. "Die Schwerbehindertenvertretung" - im Gegensatz z.B. " der benannte Vertreter der JAV" finden.

Meine Auffassung ist folgende: "Die Schwerbehindertenvertretung" ist die gesamte Institution mit allen gewählten Vertretern. Wenn nur eine Person gemeint wäre, müsse die Formulierung. "Die Vertrauensperson" heißen.

Bin ich als Neuling mit meinem Gedankengang falsch und muss ich nun auf die Teilnahme an den Sitzungen verzichten>

Teilnahme Sitzungen 1. Stellvertreter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 12.05.2009, 13:15 (vor 5486 Tagen) @ U. Elisabeth P.

Hallo Elisabeth,

» Ich bin zur 1. Stellvertreterin der Vertrauensperson gewählt worden. Da
» wir eine große Behörde sind, bin ich für meine Tätigkeit voll freigestellt.
Gratulation und Herzlich Willkommen hier im Forum :flower:

» Bisher habe ich an den Sitzungen des Personalrates (wenn die Vertrauensperson anwesend war, auch gemeinsam mit dieser) teilgenommen, da ich hier Informationen aus dem Monatsgespräch mit der Dienststellenleitung, was eingebunden in die Sitzung stattfindet, aufnehmen konnte.
Schön für dich - aber leider nicht korrekt.

» Nun wird mir vom Personalrat mitgeteilt, ich möchte bitte von der Teilnahme absehen, da in den Bestimmungen des BPersVG (§ 34) nur von der Teilnahme einer Person ausgegangen wird.
Stimmt.

» Meine Auffassung ist folgende: "Die Schwerbehindertenvertretung" ist die gesamte Institution mit allen gewählten Vertretern.
Deine Auffassung ist leider falsch. Mit dieser Begrifflichkeit ist die "Einzelperson" gemeint und wie du ober schreibst - du bist die 1.Stellvertretung.
Stellvertretung heißt - Teilnahme wenn die VP nicht anwesend ist.

» muss ich nun auf die Teilnahme an den Sitzungen verzichten>
Ja, denn eine Teilnahme würde im schlimmsten Fall alle Beschlüsse des PR anfechtbar machen (auch wenn du nicht mitstimmst), weil eine unberechtigte Person anwesend war.

Die Knittel-Kommentierung zum §95 sagt folgendes:
Das herangezogene stellvertretende Mitglied hat für den ihm zur eigenen Erledigung übertragenen Wirkungskreis die Rechtsstellung einer Vertrauensperson. Das schließt insbesondere auch das Teilnahmerecht an Sitzungen des Personal- oder des Betriebsrats ein. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Vertrauensperson und Stellvertreter gleichzeitig an der Sitzung teilnehmen können. Im Zweifel muss die Vertrauensperson bestimmen, wer bei welcher Sitzung die Schwerbehindertenvertretung vertritt).

PS: Bitte dein Profil vervollständigen!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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