1.Stellvertreter mit in BR-Sitzung/SBV=BR-Mitglied (Sitzung)

lehel, Hessen, Thursday, 18.06.2009, 12:04 (vor 5449 Tagen)

Hallo zusammen,

Bin SBV und Betriebsratsmitglied und habe nun erst eine Nachwahl der Stellvertreter gehabt.Habe 330 SB-MA zu betreuen.
Da ich in sehr kurzer Zeit in Urlaub gehen möchte, möchte ich meine 1.Stellvertretung in die Arbeit und somit in die BR-Sitzung mitnehmen.
Habe in einem Seminar über Verdi die Aussage erhalten,dass ich dieses mit der Aussage,, ich bin als BR-Mitglied verhindert" machen kann.
Da wir zur Zeit ein schweres Thema haben Service GmbH/gemeinsamer Betrieb und die Stelli genau aus diesem Bereich ist, möchte ich sie da mit einbinden,da sie viele internas besser beurteilen kann als.

Kann mir dazu eine Antwort gegeben werden,die ich vor dem BR und AG vertreten kann >

1.Stellvertreter mit in BR-Sitzung/SBV=BR-Mitglied

hackenberger, Thursday, 18.06.2009, 12:26 (vor 5449 Tagen) @ lehel

Hallo "lehel",

sofern Du anwesend bist, bist Du "leider" nicht verhindert. Weder als BR noch als SchwbV. Somit kann dich der Stelli nicht vertreten.

Ihr könnte höchstens den Stelli als "Sachverständigen" zur BR-Sitzung einladen. Dieses wäre aber eigentlich auch nicht für die gesamte Sitzung, sondern nur zu bestimmten TOPs möglich. Doch sofern alle (BR und AG) mitspielen, nach dem Motto "wo kein Kläger da kein Richter".

Sollte ihr aber ganz sensible MB-Sachverhalte in der Sitzung haben, würde ich bei diesen TOPs den Koll. bitten vor die Tür zu gehen, um diese Abstimmungen nicht wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeit zu gefährden.

1.Stellvertreter mit in BR-Sitzung/SBV=BR-Mitglied

J_Neumann, BW, Friday, 19.06.2009, 08:49 (vor 5448 Tagen) @ lehel

Hallo,
ist es nicht so dass Lehel den Stelli mit dieser Aufgabe betrauen kann und selbst als BR an der Sitzung teilnehmen kann.

§95 SGB IX
In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein.

Es müsste hier doch genügen wenn Lehel den BR und die GL informiert, dass der Stelli mit der Aufgabe betraut ist.

Gruß Joachim

1.Stellvertreter mit in BR-Sitzung/SBV=BR-Mitglied

hackenberger, Friday, 19.06.2009, 09:17 (vor 5448 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim,

1 mit * :ok:

» ist es nicht so dass Lehel den Stelli mit dieser Aufgabe betrauen kann und
» selbst als BR an der Sitzung teilnehmen kann.
Dieses, also § 95 (1) Satz 4, wäre hier tatsächlich ein möglicher Weg, da mehr als 100 schwerbehinderten/ gleichgestellten Beschäftigten. Auch wenn in den mir bekannten Kommentaren hier immer nur von der Aufteilung der Aufgaben in BR-Ausschüssen gesprochen wird. Sofern es entweder von Seiten des BR oder AG hier Einwände/ andere Auslegungen gibt, müste hier halt dann ein ArbG dieses entscheiden.

Aber dann wäre es auch so, dass in der BR-Sitzung die VPSchwb nicht als VPSchwb auftreten dürfe.

Aber gleich auch der Hinweis, dieses geht nur in Betrieben mit mehr als 100 schwerbehinderten/ gleichgestellten Beschäftigten.

Ich bin vielleicht auch nicht auf diese Möglichkeit gekommen, weil i.d.R. der Sachverahlt gilt "die SchwbV ist eine 1-Personen-Vertretung". Also der Stelli imme rim Rahmen einer Verhinderungsvertretung aktiv wird/ werden kann.

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