SB-Eigenschaft läuft aus (Heilungsbewährung) (Zusatzurlaub)

Tschoo, Stuttgart, Friday, 30.10.2009, 10:34 (vor 5314 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter!

Ich habe eine Frage zum wichtigen Thema Zusatzurlaub.

Der SB-Ausweis einer Kollegin läuft aus -- also überhaupt kein GdB mehr (also auch nicht 20/30/40), und zwar 6/2010.
Ihre Frage: Wieviel Zusatzurlaub habe ich noch in 2010.
Ich habe natürlich gleich an
"Zusatzurlaubsanspruch bei Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft:
Der Anspruch auf Zusatzurlaub besteht, solange die Schwerbehinderteneigenschaft
fortdauert. Bei einer Herabstufung auf einen GdB von weniger als 50 besteht
Anspruch auf Zusatzurlaub auf jeden Fall bis zum Ende des 3. Kalendermonats
nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides, mit dem die Verringerung
festgestellt wurde (§ 116 Abs. 1 SGB IX).
" (Zitiert aus A-Z)
gedacht.
Damit wäre die Berechnung (5 Tage Woche)5/12 = x/9, also (5 x 9) / 12 = 4 Tage statt 3.

Sie wird aber nach dem Ablauf überhaupt keinen GdB mehr haben -- also doch nur 3 Tage>

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe,

Josef

SB-Eigenschaft läuft aus (Heilungsbewährung)

Tschoo, Stuttgart, Friday, 30.10.2009, 10:57 (vor 5314 Tagen) @ Tschoo

Hallo Forumteilnehmer!

Ich gebe mir mal selbst die Antwort -- habe noch mal den Kommentar (Feldes/Kamm/Preisler -- 8. Auflage §116 SGB IX Rn 8) kritisch gelesen.

"Wenn der GdB sich auf weniger als 50 verringert ...", dies gilt meiner Meinung auch, wenn er danach 0 ist --> also gilt die "Schonfrist" von 3 Monaten und damit komm ich auf 4 Tage Urlaub.

Könnt ihr mir da zustimmen>

Schönes Wochenede noch,

Josef

SB-Eigenschaft läuft aus (Heilungsbewährung)

birgit1301, Voerde, Friday, 30.10.2009, 11:17 (vor 5314 Tagen) @ Tschoo

Hallo Josef,
das mit der 3-Monatsfrist habe ich gar nicht gewußt.
Im Knittel ist die Berechnung der Frist nochmal gut erklärt. Ich kopiere dir das mal hier hin.
Bei der Berechnung würde ich auch von 4 Tagen ausgehen.

Knittel:
Wird beispielsweise einem schwerbehinderten Menschen ein Bescheid am 27. Juli durch die Post zugestellt, wird dieser nach Ablauf eines Monats gem. § 77 SGG bindend, wenn hiergegen kein Widerspruch eingelegt wird. In diesem Fall wird der Entziehungsbescheid mit Ablauf des 27. August bestandskräftig. Die besonderen Regeln für schwerbehinderte Menschen sind noch bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach der Unanfechtbarkeit des Bescheids anzuwenden, also bis zum 30. November.

Schönes Wochenende
Birgit

--
Schöne Grüße
Birgit

SB-Eigenschaft läuft aus (Heilungsbewährung)

hackenberger, Friday, 30.10.2009, 14:25 (vor 5314 Tagen) @ Tschoo

Hallo Josef,

also 9/12 von 5 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.

Man kann es aber durch Ausnutzung der Widerspruchsmöglichkeiten ziehen. Also dem Wegfall der Eigenschaft wiedersprechen, dann entsteht der rechtswirksame Wegfall der Eigenschaft erst später.

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