Die Integrationsvereinbarung -
ein Instrument der betrieblichen Integrations- und Rehabilitationspolitik
(von Werner Feldes)Das Instrument "Integrationsvereinbarung" ist
vergleichsweise neu und findet sich nun in
§ 83 Sozialgesetzbuch
IX (SGB IX). Das SGB IX verpflichtet die Arbeitgeber dazu, mit der Schwerbehindertenvertretung
und dem Betriebsrat eine Integrationsvereinbarung abzuschließen.
Die Integrationsvereinbarung ist eine kollektive Regelung, die ein ganzes
Bündel von arbeitsplatz- und beschäftigungserhaltenden Maßnahmen
umfassen kann. Ihre sachlichen Schwerpunkte können sich vor allem
auf die Themen der Personalplanung, Arbeitsplatz- und Arbeitsumfeldgestaltung,
Arbeitsorganisation und Arbeitszeitregelungen für behinderte Menschen
beziehen.
Die Integrationsvereinbarung ist ein ganz wesentliches Element des
neuen Rechts behinderter Menschen; sie kann ein entscheidendes Instrument
für eine verbesserte Situation behinderter Beschäftigter und
für eine langfristig und systematisch angelegte Vertretungspolitik
sein. Die Vereinbarung bildet auf dem Gebiet der betrieblichen Eingliederung
behinderter Menschen das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument
zur Ausgestaltung einer integrativen Personalpolitik und zur Steuerung
und Gestaltung betrieblicher Integrations- und Rehabilitationsprozesse.
Als Planungsinstrument legt sie die betriebliche Organisation und ihre
Entscheidungsträger auf klar verständliche und messbar formulierte
Ziele fest. Mit der Integrationsvereinbarung können verbindliche
Maßnahmenpläne für die Integration schwerbehinderter
Menschen, für die Rehabilitation behinderter und von Behinderung
bedrohter Menschen und für die Prävention vor dem Verlust
ihres Arbeitsplatzes geschaffen werden.
Durch die Integrationsvereinbarung bekommen die Aktivitäten des
Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung ein neues Gewicht
und auch eine andere Dynamik. Mit ihrer Hilfe dehnen die Vertretungen
ihre Einflussmöglichkeiten auf die Personalpolitik, auf die Gestaltung
der Beschäftigungsverhältnisse behinderter ArbeitnehmerInnen
und auf deren konkrete Arbeitsplatzsituation aus. Aus der Sicht der
Betriebe, die sich mit ihnen Richtlinien für eine betriebliche
Integrationspolitik geben, sind die wichtigsten Vorzüge von Integrationsvereinbarungen:
Planungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Unternehmen
können damit ihre Integrationsaufgaben leichter in Abstimmung mit
den Betriebszielen bringen. Ein effektives Integrations- und Rehabilitationsmanagement
wirkt auch kostensenkend und kann eine wichtige Ressource für eine
vorausschauende Personalpolitik sein.
- Ob die Einführung einer zielorientierten betrieblichen
Integrationsplanung entscheidend zur Lösung der Beschäftigungsprobleme
schwerbehinderter, behinderter und rehabilitationsbedürftiger
Beschäftigter beitragen kann, hängt aber letztlich von drei
Bedingungen ab: von der Änderung des Beschäftigungsverhaltens
der Arbeitgeber und ihrer Bereitschaft, zusätzliche behinderungsgerechte
Arbeitsplätze zu schaffen;
- von der Akzeptanz, d.h. der konkreten betrieblichen
Umsetzung, der Integrationsvereinbarungen und deren Integrations-
und Rehabilitationszielen;
- schließlich von den Rehabilitations- und Integrationszielen
in den Integrationsvereinbarungen selbst: Diese müssen klar,
eindeutig und kontrollierbar festgelegt sein
Um insbesondere in den Klein- und Mittelunternehmen Impulse zum Abschluss
von Integrationsvereinbarungen zu setzen und die Schwerbehindertenvertretungen
in diesen Betrieben zu unterstützen, hat die IG Metall ein Beraternetzwerk
"Integrationsvereinbarungen" gebildet. Die in diesem Netzwerk
zusammengeschlossenen Berater der IG Metall beraten die Betriebsräte
und Schwerbehindertenvertretungen bei der Entwicklung eines Konzeptes
für die Integrations- bzw. Betriebsvereinbarung und begleiten den
weiteren Prozess bis zu einem verhandlungsfähigen Vereinbarungsentwurf.
|
Buch zum Thema:
Feldes, W.: Handbuch Integrationsvereinbarung, Regelungsmöglichkeiten nach dem
SGB IX
Hilfreicher Link zur Integrationsvereinbarung von
Reha-Recht
Mustervereinbarungen:
IV Telekommunikation
Telekom (ZIP 268 KB)
IV der Uni Trier
Sozialwerk (ZIP 28 KB)
Konzern-IV der Carl-Zeiss Gruppe
Betrieb aus Frankfurt
IV vom Hessischen Rundfunk
Uni Jena (Klinik)
Betrieb aus München
Uni Jena (Hochschule)
|