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Betriebsrat |
Schwerbehindertenvertretung |
Beschluss des Betriebsrats
Das Betriebsratsgremium muss die Erforderlichkeit (für die BR-Arbeit)
feststellen und die Schulungsmaßnahme beschließen
(Entsendungsbeschluss).
Achtung: Darauf achten, dass die TO ordentlich erstellt ist und nur
ordentlich geladene BR-Mitglieder an der Sitzung anwesend sind. |
Beschluss
der SchwbV
Klingt zwar ungewöhnlich ist aber sinnvoll (vor allem
bei Rechtsstreitigkeiten). Die VP stellt (für sich) bzw. der
Vertretung eine Erforderlichkeit von
Kenntnissen fest und beschließt für sich selbst eine
Schulungsteilnahme. Es schadet nicht hierüber einen Vermerk zu
schreiben und diesen ggf. mit der Anmeldung dem AG zuzuleiten. |
Unterrichtung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss nach der Beschlussfassung rechtzeitig über
die geplante Schulungsmaßnahme unterrichtet werden.
Musterschreiben
für die Mitteilung an den Arbeitgeber als
Word oder als
PDF - Dokument. |
Unterrichtung des Arbeitgebers
Gleiche
Vorgehensweise wie Betriebsrat
Musterschreiben
für die Mitteilung an den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn als
Word oder als
PDF - Dokument.
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Einspruchsrecht des Arbeitgebers
Keine Äußerung des Arbeitgebers! Dann muss der BR nicht darauf warten, dass der
Arbeitgeber seine ausdrückliche Zustimmung zur Schulungsmaßnahme erteilt,
wenn die Erforderlichkeit i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG und der
Entsendungsbeschluss vorliegt sowie die rechtzeitige
Unterrichtungsfrist des Arbeitgebers gewahrt wurde. |
Einspruchsrecht des Arbeitgebers nach Unterrichtung
wie beim BR
(Rücksprache mit Seminaranbieter ist sinnvoll) |
Widerspruch des Arbeitgebers vor Veranstaltungsbeginn
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Mitteilung des Betriebsrats, bei Bedenken gegen die betriebliche
Notwendigkeit der Schulungsmaßnahme die Einigungsstelle anzurufen. Andernfalls ist davon auszugehen, dass
er gegen die beabsichtigte Schulungsmaßnahme keine Bedenken erhebt .Kann die Einigungsstelle nicht rechtzeitig zusammentreten und eine
einmalige Schulungsmaßnahme steht unmittelbar bevor, so hat der
Betriebsrat die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung des
Arbeitsgerichts zu erwirken.
Die Klärung der Einwände des Arbeitgebers gegen die Erforderlichkeit einer
Schulungsmaßnahme muss im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen
Beschlussverfahrens herbeigeführt werden. |
Widerspruch des Arbeitgebers vor Veranstaltungsbeginn
wie beim BR
(Rücksprache mit Seminaranbieter ist sinnvoll) |
Widerspruch des Arbeitgebers nach Veranstaltungsbeginn:
Erhebt der Arbeitgeber Einwände gegen die Schulungsmaßnahme nach deren
Ende, so ist dieser ohne Bedeutung, wenn die Erforderlichkeit i.S.d. § 37
Abs. 6 BetrVG der entsprechenden Schulungsmaßnahme gegeben war, der
Entsendungsbeschluss des Betriebsrats vorlag und die rechtzeitige
Unterrichtungsfrist des Arbeitgebers von 2 bis 3 Wochen vor
Seminarbeginn gewahrt wurde. |
Widerspruch des Arbeitgebers nach Veranstaltungsbeginn:
wie beim BR
(Rücksprache mit Seminaranbieter ist sinnvoll) |
| Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung sollen bei
Unterrichtung (siehe Musterschreiben) des Arbeitgebers, ausdrücklich eine fristgebundene
Rückäußerung verlangen. |
Der
Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen (VP) der
schwerbehinderten Menschen wird
hier
ausführlich behandelt:
- Grundlage zur Teilnahme an Schulungen
- Dauer einer Schulung
- Welche Kenntnisse sind erforderlich?
- Schulungsanspruch für Betriebs- oder Personalratsmitglieder / VP
- Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und Ausschussarbeit
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
- Wann muss der Arbeitgeber/die Dienststelle informiert werden?
- Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied
- Muss der BR oder PR die Schulung genehmigen?
- Gibt es Überstunden?
- Teilzeitbeschäftigt
- Musterschreiben an Arbeitgeber |