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Dienstbeurteilungen über schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen offen gelegt werden Lässt ein Arbeitgeber über
alle schwerbehinderten Arbeitnehmer Dienstbeurteilungen anfertigen, um sich
gegen Beförderungsansprüche von ihnen zu wappnen, da er den in
Dienstbeurteilungen am besten abschneidenden Arbeitnehmer auf eine freie Stelle
befördern kann, ohne schwerbehinderte Arbeitnehmer vorziehen zu müssen, so sind
diese den Betroffenen vorzulegen. ArbG Oldenburg, 14.2.2007 - Az: 2 Ca 140_06 |