Schwerbehinderter erhält wegen Diskriminierung Entschädigung von Stadt Frankfurt *
Die Stadt
Frankfurt muss einem erfolglosen Stellenbewerber wegen
Schwerbehindertendiskriminierung eine Entschädigung von 3500 Euro zahlen. Damit
gab das Arbeitsgericht Frankfurt der Klage des erfolglosen Bewerbers statt (Az.:
17 Ca 8469/02). Der Kläger hatte sich auf eine offene Stelle in der
Notenbibliothek des städtischen Museumsorchesters beworben und in einem
Bewerbungsgespräch auch seine Schwerbehinderung mitgeteilt. Ohne Angabe von
Gründen wurde die Bewerbung abgewiesen.
Laut Urteil verletzte die Kommune damit ihre im Sozialgesetzbuch vorgeschriebene
«Prüfungspflicht», die bei einer Ablehnung eines Schwerbehinderten grundsätzlich
eine schriftliche Mitteilung der dafür entscheidenden Gründe vorsehe. Im
Verhalten der Stadt seien dagegen Umstände zu erkennen, «die eine
Benachteiligung des Klägers wegen seiner Behinderung vermuten lassen», heißt es
in der Entscheidung. Als Maßstab für die Höhe der zu zahlenden Entschädigung
setzten die Richter eineinhalb Monatsgehälter der jeweiligen Stelle fest.
Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 17 Ca 8469/02)