Arbeitgeber muss bei Kündigung eines Schwerbehinderten dessen fehlende
Einsatzmöglichkeit konkret vortragen
Unterlässt der Arbeitgeber vor dem Ausspruch der krankheitsbedingten
Kündigung eines Schwerbehinderten ein betriebliches Eingliederungsmanagement,
bedarf es einer umfassenden Begründung des Arbeitgebers zu einem nicht mehr
möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz.
Zudem muss er begründen, aus welchem Grund eine leidensgerechte Anpassung und
Veränderung ausgeschlossen ist und der Arbeitnehmer nicht auf einem alternativen
Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden kann.
Unterbleibt ein solcher Vortrag und ist daneben eine Negativprognose
hinsichtlich künftiger krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht dargelegt, ist die
Kündigung unwirksam.
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, Az. 2 Sa 563/08
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