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Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied
Die Wahl des stellvertretenden Mitglieds der
Schwerbehindertenvertretung, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung
durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt, kann gesondert
angefochten werden. |