Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub bleibt am Ende des Arbeitsverhältnisses trotz Arbeitsunfähigkeit bestehenDer Anspruch auf Schwerbehindertenzusatzurlaub ist im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers am Ende des Arbeitsverhältnisses ebenso vom Arbeitgeber abzugelten wie der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Der Kläger war von Anfang September 2004 bis zum Ende seines
Arbeitsverhältnisses am 30. September 2005 arbeitsunfähig erkrankt. Mit seiner
im November 2005 zugestellten Klage machte er Ansprüche auf Abgeltung des
gesetzlichen Mindesturlaubs, des Schwerbehindertenzusatzurlaubs und des
tariflichen Mehrurlaubs für die Jahre 2004 und 2005 geltend.
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