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Keine Prüfungs- und Meldepflichten bei interner Stellenbesetzung Bei einer internen Stellenbesetzung, bei der nach der Ausschreibung nur interne Versetzungs- oder Beförderungsbewerber in Betracht kommen können, bestehen keine Prüfungs- und Meldepflichten gemäß §§ 81 I 1, 82 Satz 1 SGB IX im Hinblick auf die Einstellung externer Schwerbehinderter. LAG Köln, Beschluss vom 08.02.2010 - 5 TaBV 73/09 |