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Erforderlichkeit einer Schulung der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung - Freistellungsanspruch
Das Hessische LAG hat einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren den Freistellungsanspruch für eine in vier Teilen á 2 Tage stattfindende Schulungsveranstaltung mit dem Thema: "Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin - Umgang mit psychisch kranken Menschen" - zuerkannt. Landesarbeitsgericht Frankfurt; B. v. 14.01.2010 – 9 TaBVGa 229/09
Besprechung von von Dipl. Jur. Stefanie Porsche dazu
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