Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers
- Die in
§ 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX
normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann,
wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu geschaffenen
Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen.
- Verstößt der Arbeitgeber
gegen seine Pflichten aus § 81
Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, berechtigt dies den Betriebsrat, die
Zustimmung
zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach §
99 Abs. 2
Nr. 1 BetrVG zu verweigern.
Kommentierung des Urteil vom RA Meyer / Körnig
BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 3/09
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