Mobbing-Folgen
sind keine Berufskrankheit
Dortmund/Siegen (dpa) - Psychische Krankheiten als Folge von Mobbing am
Arbeitsplatz können nicht als Berufskrankheit geltend gemacht werden. Das
entschied das Dortmunder Sozialgericht in Siegen und wies damit die Klage eines
Siegener Sicherheitsingenieurs ab (AZ.: S 36 U 267/02).
Der Mann hatte angegeben, dass ihn Mobbing in seinem Betrieb krank gemacht habe.
Daraufhin hatte er die Hütten- und Walzwerks- Berufsgenossenschaft auf die
Gewährung von Geldleistungen verklagt.
Psychische Erkrankungen durch Mobbing tauchen nicht in der
Berufskrankheitenverordnung auf, stellte Richterin Wilma Kramer fest. Sie müssen
auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, da es bislang keine
wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür gebe, dass Mobbing eine
bestimmte Berufsgruppe krank machen kann.