Arbeitgeber fragt nach Grad der BehinderungStellt ein Arbeitgeber in einem bestehenden Arbeitsverhältnis die Frage nach einer Schwerbehinderung, ist das zulässig, sofern dies ausschließlich dazu dient, Informationen im Hinblick auf bevorstehende Kündigungen über das Eingreifen von Schutzvorschriften (Zustimmung des Integrationsamtes), zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer zu erhalten. Das hat das LAG Hamm im Fall eines
Maschinenschlossers mit einem GdB von 60 entschieden. In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass dem Arbeitnehmer wegen widersprüchlichen Verhaltens die Berufung auf die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes verwehrt sei, weil er die zuvor gestellte Frage nach einer Schwerbehinderung wissentlich falsch beantwortet habe und auch das Integrationsamt der nachfolgenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt habe. |