Eine krankheitsbedingte Kündigung ist auch bei Schwerbehinderten möglich
Auch schwer behinderten Mitarbeitern können Sie grundsätzlich wegen Krankheit
kündigen. Im vorliegenden Fall hatte eine schwer behinderte Arbeitnehmerin wegen
verschiedener Krankheiten an bis zu 48 Arbeitstagen im Jahr gefehlt. Insgesamt
hatte sie seit Beginn ihrer Beschäftigung im Jahr 1990 488 Krankheitstage
vorzuweisen und verursachte dem Unternehmen Entgeltfortzahlungskosten in Höhe
von rund 36 000 Euro. Der Arbeitgeber sprach schließlich eine krankheitsbedingte
Kündigung aus. Zu Recht, befand das Gericht. Eine so hohe Fehlquote mache das
Arbeitsverhältnis zum „sinnentleerten Austauschverhältnis“. Der Arbeitgeber habe
einen Anspruch darauf, für regelmäßige Lohnzahlungen auch regelmäßige Arbeit zu
erhalten. Werde dieses Gleichgewicht so nachhaltig gestört, dürfe auch einem
schwer behinderten Arbeitnehmer gekündigt werden.
(Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 7 Ca 2396/03).