50.000 EURO - wenn weiter
gemobbt wird.
In dem Verfahren, das ein Sparkassenangestellter angestrengt hat, der sich durch
seinen Arbeitgeber „gemobbt“ fühlte, ist die bisher weitest reichende
Grundsatzentscheidung in Sachen Mobbing ergangen, die ein deutsches Gericht je
getroffen hat.
Die Richter urteilten, der „systematische Psychoterror“ habe nicht nur die
Menschenwürde des Klägers verletzt, sondern „in einer die Grenze zur strafbaren
Körperverletzung berührenden Weise auch seine seelische und körperliche
Gesundheit“. Im Verfahren bestätigte das Landesarbeitsgericht Erfurt
eine einstweilige Verfügung der Vorinstanz, welche die geplante Degradierung des
Mitarbeiters untersagte und dem Arbeitgeber 50.000 Mark Ordnungsgeld bei
weiterem Mobbing androhte.
Die Zermürbung mit dem Ziel, einen Beschäftigten aus dem Betrieb zu drängen,
wurde als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewertet und der
Arbeitgeber verpflichtet, Angestellte vor „Belästigungen durch Mitarbeiter oder
Dritte“ zu schützen. Was den Opfern vor dem Erfurter Grundsatzurteil zu schaffen
machte, war die Beweislage. Oft gibt es genug Aussagen gegen die Gemobbten -
Zeugen zu ihren Gunsten sind aber selten aufzutreiben, da sie selber
Repressionen fürchten. Die Erfurter Richter sahen in diesem Spannungsfeld „die
Grundrisse eines fairen und auf Waffengleichheit achtenden Verfahrens“ gefährdet
und milderten die Beweisnot des Betroffenen erheblich ab. So sollen die Aussagen
des Betroffenen nicht nur als Behauptungen, sondern als Beweismittel
berücksichtigt werden, damit sie vom Gericht umfassender gewürdigt werden
können. Das Urteil ist deswegen wegweisend.
Die einstweilige Verfügung wegen Mobbings hat Präzedenzcharakter im
Arbeitsgerichtsverfahren, obwohl Mobbing ein Massenphänomen ist.
Landesarbeitsgerichts Erfurt 5 Sa 403/2000