Auch wiederholte Erkrankungen sind nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund.
Vielmehr müsse der Arbeitgeber nachweisen, dass auch mit weiteren Erkrankungen
des Mitarbeiters zu rechnen sei und dies zu nachhaltigen negativen Auswirkungen
auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens führe.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers
statt. Der Kläger war in den vergangenen Jahren regelmäßig für mehrere Tage
arbeitsunfähig erkrankt. Insgesamt belief sich die Zahl der Fehltage in den
Jahren von 1998 bis 2003 auf gut 200 Tage. Der Arbeitgeber entschloss sich daher
zu einer ordentlichen Kündigung. Zur Begründung machte er geltend, die
regelmäßigen Erkrankungen des Klägers führten zu erheblichen betrieblichen
Beeinträchtigungen.
Die Klage des Arbeitnehmers hatte dennoch Erfolg. Denn das LAG hielt die
Kündigung nicht für sozial gerechtfertigt. Neben der negativen
Gesundheitsprognose für die Zukunft habe es der Arbeitgeber auch versäumt,
nachvollziehbar darzulegen, inwieweit ihm ein nachhaltiger wirtschaftlicher
Schaden entstehe.
LAG Mainz, Az: 7 Sa 447/04