Weisung
zur amtsärztlichen Untersuchung; Die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Dienstherrn an einen schwerbehinderten Beamten, sich zur Prüfung der Dienstunfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist unabhängig von der Erfüllung derjenigen Pflichten zu beurteilen, die dem Dienstherrn nach § 84 SGB IX und einer geschlossenen Rahmenintegrationsvereinbarung zum Schutze des schwerbehinderten Beamten obliegen.
OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.01.2007 - 5 ME 61/07 Anmerkung dazu von Marcus Schian
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