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Formulare im Word-Format zur Durchführung der
Wahl der SchwbV
| Förmliches
Wahlverfahren
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§1-17
SchwbVWO
ist nur dann anzuwenden
wenn im Betrieb bzw. in den für die Wahl zusammengefassten
Betrieben mindestens 50 wahlberechtigte
schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen beschäftigt sind
oder wenn der Betrieb bei weniger als 50 wahlberechtigten
schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen aus räumlich weit
auseinander liegenden Teilen besteht.
Wird die Schwerbehindertenvertretung im förmlichen Wahlverfahren
gewählt, ist ein Wahlvorstand zu bestellen. Besteht eine
Schwerbehindertenvertretung, so bestellt sie den Wahlvorstand,
bestehend aus drei volljährigen Beschäftigten, davon eineN von
ihnen als VorsitzendeN. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der
Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen
dreiköpfigen Wahlvorstand.
Wenn eine Schwerbehindertenvertretung
nicht bestanden hat, können drei Wahlberechtigte, der
Personal- oder Betriebsrat (§ 93 SGB IX) oder das Integrationsamt
(§ 94 Abs. 6 Satz 4 SGB IX) zu einer Wahlversammlung
zum Zweck der Wahl eines Wahlvorstandes einladen. Der
Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie
durchzuführen und nach Abschluss des Wahlvorganges das
Wahlergebnis festzustellen.
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Vereinfachtes Wahlverfahren
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§18-21
SchwbVWO
Besteht der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinander
liegenden Teilen und sind dort weniger als 50 Wahlberechtigte
beschäftigt, ist die Schwerbehindertenvertretung in einem
vereinfachten Wahlverfahren zu wählen.
Die Bestellung des Wahlvorstandes ist nur im förmlichen
Wahlverfahren zwingend erforderlich, nicht im vereinfachten
Wahlverfahren. Die Aufgabe der Durchführung der Wahl übernehmen
im vereinfachten Wahlverfahren die Wahlversammlung und der/die
von ihr gewählte WahlleiterIn. Zur Wahlversammlung laden
entweder das Integrationsamt (§ 94 Abs. 6 Satz 4 SGB IX), die Schwerbehindertenvertretung oder drei
Wahlberechtigte oder der Betriebsrat bzw. Personalrat (§ 93 SGB IX) oder das
Integrationsamt ein. |
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Allgemeines zur Wahl mit Wahlkalender |
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In welchen Betrieben und Dienststellen ist eine
Schwerbehindertenvertretung zu wählen?
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