Umbesetzung nach Krankheit (Kirche)

Freli, Tuesday, 15.12.2009, 23:59 (vor 5239 Tagen)

Ich bin neu hier und komme auch gleich mit ein paar Fragen.
Selbst bin ich Vertrauensfrau,arbeite in einem Betrieb mit ca.400 MA,in mehreren Einrichtungen,Altenpflege,Familienhilfe,Hauspflege usw.Nun habe ich da einen Fall den ich so auch noch nicht hatte.
Eine Kollegin,die schon seit längerer Zeit krank ist, und einen GdB von 30% hat, darf nicht mehr in die Altenpflege aus Krankheitsgründen zurück.
Ihr RV Träger stellt Gelder zur Verfügung für ihre Umbesetzung gegebenfalls Schulungen oder so.
Ich war mit ihr beim Integrationsamt,da riet man uns erst mal ein Gespräch mit der Geschäftsführung zu führen.
Der GF übergab aber gleich ohne den Fall anzuhören die sache an den Heimleiter,wo die Kollegin arbeitet ab.Der hörte sich das an und wollte sich drum kümmern.Nichts passierte.
Nach nun etlichen vielen Gesprächen mit Personalabteilung oder Pflegedienstleitung,wo immer gesagt wurde wir haben keine Stellen,bin ich immer wütender.
Es kann doch nicht sein das sich keiner zuständig fühlt>
Selbst von unserer MAV heisst es nun, die Kollegin hat einen AV mit dem Einsatzort des Heimes.Da kann man nichts machen.Gegebenfalls solle sie sich einen Anwalt nehmen.
Die Kollegin ist bereits ausgesteuert und bezieht Geld von der ARGE.Fühlt sich natürlich in Stich gelassen. Weil sie total in der Luft hängt.Und sie möchte doch arbeiten.
Nun meine fragen
1.Stimmt es das eine Umbesetzung nicht stattfinden kann wegen dem AV.
2.Kann man dann nicht mit Änderungskündigung arbeiten.
3.Wäre eine Kündigung dann nicht sinnvoller.
4.Sollte ich mich nochmal an das Integrationsamt wenden.

Bin leider seit ein paar Monaten krank ,so das ich nur begrenzt handeln konnte.
Freue mich schon auf eine Antwort.
Sage DANKE
Freli


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