Umbesetzung nach Krankheit (Kirche)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 16.12.2009, 15:48 (vor 5237 Tagen) @ Freli

Hallo Freli,

grundsätzlich bist Du bei einem GdB von 30 gar nicht zuständig. Die MA sollte zumindest einen Antrag auf Gleichstellung stellen, damit Du und das IA zuständig werden.

Es sollte eigentlich kein Problem sein, ggfs. einen Änderungsvertrag zu schließen, wenn sich dadurch eine leidensgerechte Beschäftigungsperspektive ergibt und beide Seiten einverstanden sind. Insoweit kann ich mich über die Auskunft Deiner MAV nur wundern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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