Umbesetzung nach Krankheit (Kirche)

Freli, Thursday, 17.12.2009, 00:35 (vor 5215 Tagen) @ albarracin

» Hallo Freli,
»
» grundsätzlich bist Du bei einem GdB von 30 gar nicht zuständig. Die MA
» sollte zumindest einen Antrag auf Gleichstellung stellen, damit Du und das
» IA zuständig werden.
»
» Es sollte eigentlich kein Problem sein, ggfs. einen Änderungsvertrag zu
» schließen, wenn sich dadurch eine leidensgerechte
» Beschäftigungsperspektive ergibt und beide Seiten einverstanden sind.
» Insoweit kann ich mich über die Auskunft Deiner MAV nur wundern.
Entschuldigung ich habe vergessen zu sagen,das die Kollegin eine gleichstellung beantragt hat.Und Gleichgestellt ist.Daher war auch das IA zuständig.
LG Freli


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