Umbesetzung nach Krankheit (Kirche)

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Thursday, 17.12.2009, 07:51 (vor 5238 Tagen) @ Freli

In deinem Fall wundert mich, dass der Betrieb nicht das Betriebliche Eingliederungsmanegement (BEM) anwendet>
Eigentlich ist dies ein klassischer Fall. Kollegin kann ihre Arbeit nicht mehr verrichten, muß umgeschult werden - hat sogar schon eine Kostenzusage - also was will der AG denn mehr>
Ich würde mich auf den 84.2 SGB IX berufen und beim Ag ein Gespräch beantragen.
In diesem Gespärch können dann alle Fakten beleuchtet werden und man überlegt sinnvolle Maßnahmen, wie das Problme zu lösen ist.

Gruß

Manfred


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