Teildienst (Kirche)
» Hallo Habea,
»
» ich gehe davon aus, das Du "geteilten Dienst" meinst. Dienstbeginn 6 Uhr und um 8 Uhr soll eine Arbeitsunterbrechung/ Pause bis 14 Uhr erfolgen. Um von 14 bis 22 Uhr wieder im Einsatz zu sein...>>>>
Wie die "familienfreundlichen Dienstzeiten" am Tag verteilt werden können, ist abhängig von dem bei Euch zur Anwendung kommenden Gesetz /Tarif und der Interessenvertretung, die Arbeitszeit mitbestimmt.
Mag sein, das Du an einem Tag so arbeiten darfst....aber der Dienstbeginn am nächsten Tag um 6 Uhr verstösst gegen das Arbeitszeitgesetz.
Ist echt nicht zu fassen, welche krankmachenden Arbeitsbedingungen da wieder aus den Mottenkisten geholt werden.
Gruß
Silke