Gemeinsame Wahlen mit BR (Kirche)

hackenberger, Wednesday, 18.12.2013, 12:10 (vor 3775 Tagen) @ Alto

Hallo,

Ich hoffe, dass ihr nun einmal den § 94 SGB IX und die Wahlbroschüre sowie hier die Sonderseiten Wahl, siehe linke Spalte, lest und beachtet. Denn Fehler hier können eine Wahl anfechtbar oder ggf gar nichtig machen. Weiter dringend auf Seminare gehen.

Fazit, keine Neuwahl im März, sofern die letzte Wahl nicht nichtig war. Sonst ggf sofort eine gültige Neuwahl und dann bedarf es im Herbst 2014 keiner Neuwahl. Siehe hierzu § 94 SGB IX, Amtszeit der SchwbV.


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