Gemeinsame Wahlen mit BR (Kirche)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 18.12.2013, 16:32 (vor 3775 Tagen) @ Alto

Hallo,

»
» Na vielen Dank für den Schlauen Spruch. Inhaltlich hielft dies jedoch nicht
» weiter!
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Wann hast du denn das letzte Mal ins SGB IX geguckt >
Da hättest Du nämlich selber innerhalb weniger Minuten die Rechtswidrigkeit des Wahltermins im März feststellen können > § 94 Abs. 5 SGB IX

--
&Tschüß

Wolfgang


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