Gemeinsame Wahlen mit BR (Kirche)
Hallo,
»
» Na vielen Dank für den Schlauen Spruch. Inhaltlich hielft dies jedoch nicht
» weiter!
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Wann hast du denn das letzte Mal ins SGB IX geguckt >
Da hättest Du nämlich selber innerhalb weniger Minuten die Rechtswidrigkeit des Wahltermins im März feststellen können > § 94 Abs. 5 SGB IX
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&Tschüß
Wolfgang