Gemeinsame Wahlen mit BR (Kirche)

SBV-BGl, NRW, Thursday, 02.01.2014, 13:49 (vor 3766 Tagen) @ Alto

Hallo alle zusammen,
ich bin jetzt ein wenig verwirrt.SGB IX oder MVG/EKD>! Ich arbeite in einer GmbH die dem öffentlichen Dienst angeschlossen ist und haben eine MAV in der ich neben der Funktion als Vertrauensperson seit 2 Jahren (da Vertrauensperson nicht mehr im Hause ist.Und in der MAV im letzten Jahr noch als Nachrücker gekommen bin. Im Juni hatten wir eine Klausurtagung, indem der Seminarleiter meinte, dass die SBV dem MVG/EKD untersteht( deshalb dürften wir in unserer Amtszeit auch nur 20 FB-Tage wahrnehmen MVG §§19(3),52 und von daher die Wahlen der SBV ,genauso wie die Wahlen der MAV zwischen Januar und April stattfinden müssen. (MVG Abschnitt IX § 50 und §§ 11,13,14,sowie Abschnitt IV §15.
Was stimmt den jetzt>
Als Stellvertretung wurde ich von der Vertrauensperson nie involviert und arbeitstechnich hatte ich viel zu wenig Zeit mir alles anzeignen. Außer die Seminare SBV 1/2, wo das MVG nicht besprochen wurde.
LG Monokel

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Monokel


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