Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten (Fragen zu einer Behinderung)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Tuesday, 27.05.2014, 10:56 (vor 3621 Tagen) @ Ironie

Für Deine Empfehlungen darf ich mich ganz herzlich bedanken, Ironie.


Dennoch möchte ich meine Bitte aufrecht erhalten und weiterhin
nach entsprechenden Widerspruchsbegründungen Ausschau halten,
die sich mit dem konkreten Fall beschäftigen; d.h.
Widerspruch gegen die Zuerkennung eines GdB von 30, obwohl
ein GdB von 40 bei Funktionsstörungen in zwei Wirbelsäulen-Abschnitten
dem vorliegenden Sachverhalt gerechter wird.

Es muss doch bereits vorgekommen sein, dass ein irgend ein Versorgungsamt
in einem solchen Falle lediglich einen GdB von 30 statt von 40 zuerkannt hat.

Lieben Gruß

Wertschätzer


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