Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten (Fragen zu einer Behinderung)

Ikarus53, Niedersachsen, Wednesday, 28.05.2014, 15:32 (vor 3614 Tagen) @ Wertschätzer

» » Für das nun folgende Widerspruchsverfahren benötigt die Kollegin bzw. ich
» als ihre Vertrauensperson eine Begründung dahingehend, dass vom
» Versorgungsamt in diesem Falle ein GdB von 40 anzuerkennen ist.
»
Hallo Wertschätzer,
ich habe mit ähnlichen Problemen zu kämpfen und festgestellt, dass hier die Hilfe von Profis wie zum Beispiel dem Sozialverband (SoVD oder VdK) wesentlich effektiver ist, als selbst einen Widerspruch zu formulieren. Die haben mit Sicherheit die entsprechenden medizinischen und rechtlichen Hintergründe und ein Stempel dieser Organisationen unter den entsprechenden Schriftstücken machen bei Behörden oft wesentlich mehr Eindruck.

MfG. Ikarus


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