Re: Intergrationsvereinbarung (Kirche)

hackenberger, Tuesday, 15.07.2003, 08:22 (vor 7563 Tagen) @ christian

Hallo Christian,

ganz verkehrt liegt leider dein Arbeitgeber mit seiner
Antwort nicht. Zur Zeit kannst Du und der BR den
Arbeitgeber "leider" nur zu Verhandlungen auffordern.
Diese Verhandlungen muss er dann auch aufnehmen. Eine
Verpflichtung zum Abschluss besteht leider noch nicht.
Du kannst nur den Druch ggf. etwas erhöhen, indem Du
auch z.B. das Integrationsamt mit in die
Verhandlungsrunde nimmst. Dann muss er ggf. auch
gegenüber diesen erklären wieso er nicht zum Abschluss
kommen möchte.

Es gibt aber Aktivitäten/Überlegungen der
Bundesregierung hier eine Veränderung herbei zu
führen. Siehe hier zu unter der Web-Seite:
http://www.bundesregierung.de/Anlage495899/Bericht+der+
Bundesregierung+%fcber+die+Besch%
e4ftigungssituation+schwerbehinderter+Menschen.pdf

Bernhard


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