Re: Intergrationsvereinbarung (Kirche)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 15.07.2003, 12:55 (vor 7583 Tagen) @ christian

Hallo Christian,
falls dein Betrieb einen Betriebsrat hat und ihr dem
Betriebsverfassungsgesetz unterliegt kannst du mit
Hilfe des BR (falls er auf deiner Seite ist) vorgehen:
Wenn der AG wieder eine Zustimmung vom BR benötigt um
eine Maßnahme durchzuführen (z.B. Überstunden) kann
der BR seine Zustimmung damit verbinden, dass der AG
mit der SchwbV und dem BR eine IV anschliesst.
Gruß Hans-Peter


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