Re: Intergrationsvereinbarung (Kirche)

hackenberger, Wednesday, 16.07.2003, 09:02 (vor 7580 Tagen) @ christian

Hallo Christian,

was ich gestern vergessen hatte und mir nun bei der
Antwort von Hans-Peter wieder eingefallen ist. Sehr
viele Punkte einer Integrationsvereinbarung sind auch
durch den BR mittels einer BV (Betriebsvereinbarung)
erzwingbar zu realisieren. Dann steht halt nur nicht
Integrationsvereinbarung darüber sondern
Betriebsvereinbarung. Eine BV hat aber auch für den
einzelnen Betroffenen möglicher Weise die größere
rechtliche Chance auf Einklagbarkeit des Inhaltes. Da
es hierzu entsprechende gesetzliche Regelungen gem.
BetrVG gibt.

Zu diesem Thema (Chance auf Einklagbarkeit des
Inhaltes) gibt es in Sachen InTV noch keine
Rechtssprechung und aus den Gesetz ergibt sich hier
nach meiner Lesart leider auch nichts.

Bernhard


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