Freistellung nicht gewünscht - trotzdem Verbleib in der SBV? (Freistellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 19.09.2018, 15:51 (vor 2018 Tagen) @ Claudi

Moin Moin Claudi,

zum einen: solltest Du als Vertrauensperson kandidieren, und die Wahlvorschläge bei Euch schon eingereicht und die Frist zur Einreichung schon abgelaufen sein, kann man nichts mehr machen. Aus meiner Sicht wärst Du bei der Wahl zur Vertrauensperson, wenn Du gewählt bist, im Amt und müsstest entweder das Amt annehmen und somit auch ggf. die Freistellung beantragen oder nicht. Ob Du in diesem Fall die Freistellung an die Stellies weitergeben könntest, halte ich zumindestens für fragwürdig.
Sollte es noch möglich sein, Wahlvorschläge einzureichen, würde ich an Deiner Stelle nur als Stellvertreterin kandidieren.
Wie soll eine nicht freigestellte Vertrauensperson die Aufgaben wahrnehmen, Arbeit an die freigestellte/n und nicht freigestellten Stellies delegieren, für Schwerbehinderte ansprechbar sein und Hilfestellungen leisten? Agesehen davon wird/werden dann die freigestellten Stellies, weil sie besser erreichbar sind, von allen Beteiligten oft als Vertrauensperson angesprochen und im Betrieb angesehen.

Wenn Euer Betrieb so groß ist, dass auch Stellies in die Freistellung kommen können, wäre es etwas einfacher. Man kann dann auch die Freistellung ablehnen, wenn es beruflich und/oder privat nicht geht, oder aber nur eine Teilfreistellung annehmen, sodass die/der nächste den Rest abdecken kann. Gerade wenn man berufliche Gründe geltend machen kann, wird der Arbeitgeber, der ja auch an Deiner Arbeitskraft interessiert ist, wahrscheinlich wenig Einwände haben.

Liebe Grüße

Hendrik


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